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Business, Finanz, Recht, Steuer

So wirkt die globale Mindestbesteuerung (Pillar II) in Österreich

Alexander Stieglitz ©Mazars Austria

Wien. Österreichs Gesetzesentwurf zu den Pillar II-Regelungen von EU und OECD ist da: Mazars-Experte Alexander Stieglitz analysiert die Auswirkungen.

Die globale Mindestbesteuerung (Pillar II) kommt in Österreich an – und revolutioniert die Konzernbesteuerung, heißt es in einer Aussendung von Wirtschaftsprüf- und Steuerberatungskanzlei Mazars.

Die neuen Regeln

Am 3. Oktober 2023 hat das BMF den mit Spannung erwarteten Ministerialentwurf des Mindestbesteuerungsgesetzes (kurz MinBestG) veröffentlicht und setzt damit die Pillar II-Regelungen von EU und OECD in Österreich um. „Die globale Mindestbesteuerung ist ein bahnbrechendes Konzept zur Aktualisierung wichtiger Elemente des internationalen Steuersystems. Unternehmen sind gut beraten, zeitnah zu prüfen, ob die neuen Regelungen auf sie zur Anwendung kommen und was das für sie konkret bedeutet. Bei Compliance-Verstößen drohen hohe Geldstrafen“ so Alexander Stieglitz, Steuerexperte bei Mazars Austria.

Mit der Mindestbesteuerung soll sichergestellt werden, dass Unternehmensgruppen mit weltweiten Konzernumsätzen von mindestens 750 Mio Euro einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15% unterliegen. Das neue Gesetz wird 83 Paragrafen umfassen und stimmt im Wesentlichen mit der entsprechenden EU-Richtlinie und dem OECD-Modell überein. Im Einzelnen seien die Vorschriften sehr komplex.

Start ist in zweieinhalb Monaten

Die Begutachtungsfrist endet am 20. Oktober 2023, wobei aufgrund des knappen Zeitplans große Änderungen unwahrscheinlich sein dürften, so Mazars. In Kraft treten sollen die neuen Regelungen – von einigen Ausnahmen abgesehen – mit 1. Jänner 2024.

Das BMF gehe aufgrund des neuen Gesetzes von zusätzlichen Steuereinnahmen in Höhe von etwa 100 Mio. Euro pro Jahr aus. Für betroffene Unternehmen bedeuten die neuen Regelungen vor allem zusätzlichen Verwaltungsaufwand. So werde künftig etwa ein jährlicher Mindestbesteuerungsbericht an das Finanzamt zu übermitteln sein.

Die neuen Steuern durch Pillar II in Österreich

Die wesentlichsten Eckpunkte des Begutachtungsentwurfs betreffen die Einführung von Ergänzungssteuern für den Fall, dass die Mindestbesteuerung von 15% unterschritten wird, heißt es weiter:

  • Die NES – die nationale Ergänzungsteuer – werde der wichtigste Praxis-Fall sein.
  • Daneben gibt es eine Primär- und eine Sekundär-Ergänzungssteuer (PES und SES).
  • Ebenso sind Safe Harbour-Regelungen vorgesehen, die Erleichterungen bringen sollen. Hier sei insbesondere der sog. NES Safe Harbour zu nennen: Führt ein Staat eine entsprechende nationale Ergänzungssteuer (NES) ein, sind keine Detailberechnungen für Zwecke der Mindestbesteuerung erforderlich und der Ergänzungssteuerbetrag für die PES bzw SES reduziert sich in diesem Fall auf null.

Worauf bei Pillar II für österreichische Unternehmen zu achten ist

Das Mindestbesteuerungsgesetz tritt bereits mit 1.1.2024 in Kraft. Unternehmen sollten daher ehestmöglich prüfen, ob die neuen Regelungen auf sie zur Anwendung kommen und ob gegebenenfalls Ausnahme- und Übergangsbestimmungen (Safe Harbours) in Anspruch genommen werden können, empfiehlt die Steuerkanzlei.

Besonderes Augenmerk sei auf die Einhaltung der Tax Compliance, insbesondere im Zusammenhang mit der Abgabe des Mindestbesteuerungsberichts zu legen. Verstöße gegen die Compliance-Vorschriften können zu empfindlichen Strafen führen. Umso wichtiger sei es, das Thema Mindestbesteuerung ehestmöglich in das Tax Compliance Management System des Unternehmens zu integrieren.

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