Unsicher und zu knapp. Der Richtlinien-Entwurf zum Energiekostenzuschuss II sorgt für Rechtsunsicherheit und Stress bei Firmen, so Steuerberater-Präsident Houf.
Herbert Houf, Präsident der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen (KSW) kritisiert das Vorgehen im Zusammenhang mit der Richtlinie für den Energiekostenzuschuss II (EKZ). Vor kurzem wurde auf der Homepage des Austria Wirtschaftsservice (aws) nur ein Entwurf veröffentlicht, der daher eine unzureichende Rechtsgrundlage biete und zudem extrem kurze Antragsfristen (bis 7. Dezember 2023) vorsehe, so Houf in einer Aussendung: „Wir stehen seit Monaten in intensivem und konstruktivem Austausch mit den verantwortlichen Stellen, um unsere Expertise zur Ausgestaltung der EKZ-Richtlinie einzubringen“.
„Wir sind sehr unglücklich“
Die Steuerberate seien „sehr unglücklich darüber, dass erst sechs Tage nach Ablauf des Voranmeldungs-Zeitraums für die Unternehmen lediglich ein Entwurf der Richtlinie veröffentlicht wird“, so Houf weiter: „Bedenklich ist, dass ohne gültige Rechtsgrundlage innerhalb weniger Wochen die Anträge eingereicht und von unserem Berufsstand Bestätigungen abgegeben werden müssen.“
Das sei für die Steuerberater:innen und deren Vertrauensverhältnis zu ihren Klient:innen nicht hilfreich. „Wir sprechen uns daher vehement dafür aus, dass von den Verantwortlichen alles Mögliche dafür getan werden muss, die Fristen entsprechend zu verlängern. Nur so können die Förderanträge auf Basis klarer und verbindlicher rechtlicher Grundlagen von den Unternehmen und unseren Mitgliedern ausgearbeitet und eingereicht werden“, so Houf.