Wien. Mehrere Unternehmen haben den neuen „Verified Social Enterprise-Label“ verliehen bekommen: Breaking Grounds, Compuritas, Iduna Warenhaus u.a. Welchen Nachweis soziales Wirtschaften braucht.
Um Social Enterprises zu fördern, wurde im Auftrag des Wirtschaftsministeriums in Zusammenarbeit mit der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS), dem Social Entrepreneurship Network Austria (SENA) und der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) im Dezember 2022 das Label „Verified Social Enterprise“ entwickelt. Nach einer Prüfung und Eintragung in das öffentliche Register können Unternehmen, Genossenschaften und Vereine dieses Label offiziell führen.
Insgesamt 28 Unternehmen
Zu den 16 bisher ausgezeichneten Unternehmen sind jetzt 12 hinzugekommen:
- Breaking Grounds,
- Compuritas GmbH,
- Eoos Next GmbH,
- Equalizent Social Franchise,
- Feld:schafft eGen,
- Edventure Studios GmbH,
- Iduna Warenhaus,
- LeadMe HSW GmbH,
- Evias e.U.,
- Beapirate GmbH,
- Sign Time GmbH und
- Independo GmbH.
„Als Verified Social Enterprise erhalten die Social Entrepreneurs neben der Sichtbarkeit auch einen anerkannten Beleg für ihre wichtige Arbeit in Bezug auf soziales und nachhaltiges Wirtschaften. Für uns ist es eine große Freude, dass das VSE-Label bereits sehr gut angenommen wird und wir es dieses Jahr in einer zweiten Runde an weitere Unternehmen verleihen konnten“, so Eva Landrichtinger, Generalsekretärin des Wirtschaftsministeriums.
In der Christoph-Leitl-Lounge in der WKÖ wurden die 12 neuen Verified Social Enterprise-Labels durch Eva Landrichtinger, Bernhard Sagmeister (AWS), Goran Maric (SENA) und Carmen Goby (WKÖ) überreicht.
Öffentlich zugängliche Wirkungsberichte
Die Erlangung des Labels erfordert von den Unternehmen die Erfüllung einer Reihe von Kriterien, wobei der gesellschaftliche bzw. ökologische Mehrwert ihrer Projekte laut den Angaben deutlich erkennbar sein muss. Die antragstellenden Unternehmen müssen demnach einen öffentlich zugänglichen Wirkungsbericht vorlegen und sich zur Umsetzung des sogenannten „Impact First“-Gedankens verpflichten.
Dieses Prinzip muss in den jeweiligen Gesellschaftsverträgen, Statuten oder Satzungen der Antragstellenden verankert sein, heißt es. Nach erfolgreichem Antragsprozess und positiver Entscheidung werden die Social Enterprises im Unternehmensserviceportal sowie im Firmenregister der WKO aufgeführt.