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Bildung & Uni, Business, Recht

Neue Regeln und Titel für „Höhere berufliche Bildung“ (HBB) kommen

Erwin Schrödinger Lokal 1 ©Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Bidlungsreformen. Die 1,6 Mio. Österreicher:innen mit Lehrabschluss oder mehrjähriger Berufserfahrung können künftig Titel wie „Höhere Berufliche Bildung – Energieberatung“ (HBB) oder „Fachdiplom“ (FD) erwerben.

Die entsprechende Regierungsvorlage mit Regelungen für neue „Höhere berufliche Bildung“ hat jetzt den Wirtschaftsausschuss des Nationalrats erreicht, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet. Die vorgesehenen Titel sind konkret:

  • Höhere Berufsqualifikation (HBQ)
  • Fachdiplom (FD)
  • Höheres Fachdiplom (HFD)

Die Abschlussbezeichnungen sollen einen Zusatz mit Bezug zum Fachgebiet der Qualifikation aufweisen (z.B. „Höhere Berufsqualifikation – Energieberatung & Energieplanung“) und sowohl im vollen Wortlaut als auch in abgekürzter Form im privaten und geschäftlichen Verkehr verwendet und im Zusammenhang mit dem Namen geführt werden dürfen.

Solche Abschlussbezeichnungen sollen sich nach schweizerischem und deutschem Vorbild mittel- bis langfristig im Kontext des Nationalen und Europäischen Qualifikationsrahmens als gleichwertig, aber nicht gleichartig, zu hochschulischen Abschlüssen vergleichbarer Qualifikationsniveaus etablieren, heißt es.

Neue Qualifikationsschienen

Jenen rund 1,6 Mio. Österreicher:innen zwischen 25 und 64, die eine abgeschlossene Lehre als höchsten Bildungsabschluss aufweisen, und jenen ca. 870.000 Personen, die nach dem Pflichtschulabschluss eine mehrjährige berufliche Erfahrung erworben haben, soll mit den HBB-Titeln auf berufspraktischem Weg ein formaler Bildungsabschluss und damit verbunden gesellschaftliche Anerkennung ermöglicht werden, heißt es in den Erläuterungen zum geplanten Bundesgesetz über die höhere berufliche Bildung (HBB-Gesetz).

Gleichzeitig soll damit in vielen Berufsfeldern eine durchgängige Weiterbildungsperspektive mit formalen Bildungsabschlüssen geschaffen und die Wahl für einen Lehrberuf oder eine berufliche Ausbildung attraktiver werden. Ziel sei es, Fachkräfte nach transparenten Kriterien, evidenzbasiert und tätigkeitsbezogen weiterzubilden und diese Qualifikationen international vergleichbarer zu machen.

Auch die Übernahme von Leitungsaufgaben und spezialisierte fachliche Tätigkeiten in den Unternehmen soll damit einfacher werden. Von bestehenden Angeboten sollen sie sich etwa durch die Verbindung von Lernen und Arbeiten, Learning on-the-job und die Anleitung von Praktiker:innen für Praktiker:innen unterscheiden. Lernorte sollen der Arbeitsort sowie Bildungseinrichtungen der beruflichen Erwachsenenbildung sein.

Die Startphase

Als Qualifikationsanbieter sind gesetzliche Interessenvertretungen oder der Bund vorgesehen. Die Abschlussbezeichnungen sollen Personen, die erfolgreich ein Validierungs- oder Prüfungsverfahren absolviert haben, die Möglichkeit bieten, ihre Qualifikation, das entsprechende Qualifikationsniveau und die erworbenen Kompetenzen in einem bestimmten Fachbereich sichtbar zu machen.

Für den Prozess zur Entwicklung und Einführung von HBB-Qualifikationen sind den Erläuterungen zufolge eine Entwicklungsphase und eine Genehmigungsphase vorgesehen. Die Qualifikationen haben sich an den festgelegten HBB-Deskriptoren zu orientieren, Referenzen für Struktur und Gestaltung der neuen Qualifikationen seien insbesondere die Meister- und Befähigungsprüfungen und die Ingenieur-Qualifikation.

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