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Business, Recht

Zins-Hilfe für Immokredite gesucht: Wohnbaubank, OÖ-Modell, Modell-Wechsel?

Erwin Schrödinger Lokal 1 ©Parlamentsdirektion / Thomas Topf

Nationalrat. Der Mietpreisdeckel kommt, doch Oppositionsforderungen nach Zins-Hilfen für gemeinnützige Wohnbaufirmen (SPÖ) bzw. Privathaushalte nach dem Oberösterreich-Modell (FPÖ) scheitern.

Die Regierungsparteien ÖVP und Grüne haben sich auf den „Mietpreisdeckel“ geeinigt: Konkret sollen die Mieterhöhungen von Kategoriemieten, Richtwertmieten und gemeinnützigen Wohnungen begrenzt werden. Nicht von der Beschränkung betroffen sein sollen freie Mietverträge. Für die im Mietrechtgesetz geregelten Kategoriemieten sollen die Erhöhungen 2024 entfallen.

Rechtlich basiert dies auf einem Abänderungsantrag zum 3. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz, der jetzt im Bautenausschuss des Nationalrats eingebracht wurde, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet. Während der bisherige Gesetzesentwurf Verfassungsbestimmungen enthielt, kommt das Gesetz in Form des Abänderungsantrags ohne diese aus und kann vom Nationalrat mit einfacher Mehrheit noch diese Woche beschlossen werden, heißt es weiter. Die Opposition stimmte im Ausschuss unter heftiger Kritik gegen den Gesetzesentwurf. Es handle sich um ein „Mietpreisdeckelchen“, kritisierten SPÖ und FPÖ. Den NEOS hingegen geht der Eingriff zu weit und die soziale Treffsicherheit fehle.

Der Ruf nach der Wohnbaubank

Neben dem Mietpreisdeckel widmete sich der Bautenausschuss mehreren Forderungen der Opposition, die allesamt mit den Stimmen der Regierungsparteien vertagt wurden. Abermals vertagt wurde im Bautenausschuss etwa die Forderung der SPÖ nach der Wiedereinführung der Wohnbauinvestitionsbank (WBIB). Angesichts steigender Zinsen müssten Wohnbaugenossenschaften die aktuell hohen Zinsen direkt an ihre Mieter:innen weitergeben. Mit fixen Zinsen der WBIB könnte dies verhindert werden und die Mieten leistbar bleiben, argumentierte Andreas Kollross (SPÖ). Im Bereich des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz könne man nur bedingt deckeln, unterstrich Kollross mit Blick auf den Mietpreisdeckel, aber man könne den Bereich fördern und so für eine stabile Finanzierung des Marktes sorgen.

Nina Tomaselli (Grüne) hielt die WBIB für ein adäquates Mittel, um leistbares Wohnen sicherstellen zu können. Sie zeigte sich diskussionsbereit über deren Umsetzung. Es habe Gründe gegeben, die gegen die WBIB gesprochen haben, hielt Joachim Schnabel (ÖVP) fest und wies auf die Möglichkeit der Bundesländer hin, sich bei der Europäischen Investitionsbank Gelder zu holen und diese weiterzugeben. Grundsätzlich zeigte aber auch er sich gegenüber der SPÖ gesprächsbereit.

Rechtliche Klarstellungen bei Gemeinnützigen

Vertagt wurde ebenfalls eine Reihe an Oppositionsforderungen nach Klarstellungen im Gemeinnützigen-Gesetz WGG. Die SPÖ hatte etwa die gesetzliche Klarstellung gefordert, dass der Paketverkauf von mehr als einer Wohnung ein genehmigungspflichtiges Ausnahmegeschäft darstellen soll. Zudem soll geregelt werden, dass diese Wohnungen ausschließlich zur Selbstnutzung dienen dürfen.

Ähnlich sah dies auch die FPÖ, die ein Verbot von Anlegerwohnungen bei Wohnungsgenossenschaften forderte. Anleger:innen könnten Genossenschaftswohnungen zum Sozialtarif kaufen und anschließend frei vermieten, kritisierte Philipp Schrangl (FPÖ). Die FPÖ pochte daher darauf, dass Anleger- bzw. Vorsorgewohnungen lediglich im Bereich des Ausnahmegeschäfts durch gemeinnützige Bauvereinigungen veräußert werden dürfen.

Mietdeckel gilt nicht, wenn Gemeinnützige Wohnungen verkaufen

Gemeinnützige Wohnungen, die durch Bauvereinigungen veräußert werden, würden aktuell der freien Mietzinsbildung unterliegen, kritisierte Schrangl weiter. Die Freiheitlichen forderten daher, dass die im Wege des Sofortkaufes oder der Kaufoption übertragenen Wohnungen künftig nur mehr zum jeweiligen Richtwert ohne Zuschläge aber mit Abschlägen vermietbar sind. „Erhebliche legistische Mängel“ ortete Schrangl einmal mehr in der Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes 2022. Es sei klarzustellen, dass Anleger- bzw. Vorsorgewohnungen niemals Teil des steuerprivilegierten Segments des Geschäftskreises gemeinnütziger Bauvereinigungen sein könnten.

Aufgrund der bestehenden Rechtsunsicherheiten befürchtete Maximilian Lercher (SPÖ) Probleme und warb für Konkretisierungen. Aus Sicht von Johannes Margreiter (NEOS) bedürfe die WGG-Novelle gesetzlicher Klarstellungen, um Wohnbauspekulation zu vermeiden. Die Erläuterungen zur WGG-Novelle hätten eine unsichere Rechtslage geschaffen, ging Schrangl einher. Freie Vermietbarkeit könne nicht Sinn des Gemeinnützigkeitsprinzips sein.

Zins-Zuschuss zur Errichtung von Eigenheimen?

Um die Realisierung eines Eigenheims zu ermöglichen, forderte FPÖ-Bautensprecher Philipp Schrangl mittels Entschließungsantrag, ein in Oberösterreich entwickeltes Modell zur Bezuschussung von Kreditzinsen bundesweit umzusetzen. Konkret sehe das oberösterreichische Modell Darlehen mit 35 Jahren Laufzeit und einem 20-jährigen Fixzinssatz von 4,20% vor, so Schrangl.

Andrea Holzner (ÖVP) bekräftigte, Oberösterreich möchte leistbaren Wohnraum für junge Familien schaffen. Eine Familie mit zwei Kindern könne sich bis zu 100.000 € über dieses Instrument ausleihen. Den Vertagungsantrag stellte hingegen Nina Tomaselli (Grüne). Die Verhandlungen zum Finanzausgleich seien abgeschlossen, begründete sie.

Neue Vorstöße

Einen anderen Weg, um die Kreditzinsen abzumildern, fassen die Grünen ins Auge, berichten die Tageszeitungen Der Standard und Kurier: Demnach sollen Kreditnehmer, die einen variabel verzinsten Kreditvertrag haben, ihr Darlehen rückwirkend in ein Fixzinsmodell umwandeln können. Variabel verzinste Kredite waren in der Ära der Tiefzinsen vorherrschend, sind mittlerweile für viele Haushalte angesichts starker Steigerungen aber zum Problem geworden. Konkret soll die Konvertierung laut dem Grünen-Modell demnach für variable Kredite möglich sein, die in den letzten rund sieben Jahren abgeschlossen wurden, ein entsprechender Gesetzesvorschlag werde vom Grün-geführten Justizministerium vorbereitet.

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