Open menu
Business, Recht, Steuer

Woman in Law kooperiert mit BDO und Binder Grösswang

Christine Dietz ©Inge Prader / Binder Grösswang

Wien. Woman in Law holt BDO Austria und Binder Grösswang an Bord. Die Steuer- wie die Anwaltskanzlei wollen Berufseinsteigerinnen beim Netzwerken helfen.

Die Initiative Woman in Law und BDO Austria kooperieren ab sofort, um die Vernetzung von Frauen im Steuerrecht voranzutreiben, heißt es. Dabei gehe es sowohl um Vernetzung bereits etablierter Berufsvertreterinnen wie auch um Ansprache und gezielte Karriereförderung junger Frauen in diesen Bereichen. Daniela Heilinger, Partnerin bei BDO: „Entgegen leider noch immer herrschender Vorurteile brütet man nicht nur über Büchern, sondern arbeitet als Steuerberater:in vielmehr als Sparringpartnerin eng mit den Kund:innen“. Junge Berufsanwärterinnen sollen gezielt angesprochen werden, so Barbara Cech, Initiatorin von Women in Law Tax.

Neuer Kooperationspartner Binder Grösswang

Auch Binder Grösswang Rechtsanwälte ist ein neuer Kooperationspartner von Woman in Law: Frauen stellen mehr als 50% der Jusabsolvent:innen, aber nur 20% aller Rechtsanwält:innen sind weiblich. Dieser Herausforderung stellen sich aktuell innovative Kanzleien wie Binder Grösswang und erproben neue Konzepte und Herangehensweisen, um die Kanzleistrukturen zu gestalten, heißt es. Die Zusammenarbeit laufe vorerst ein Jahr und ergänze bereits bestehende Aktivitäten.

„Ein starkes Netzwerk kann gerade zu Beginn einer juristischen Karriere von großem Vorteil sein – nicht nur, um neues Wissen zu erlangen, sondern auch, um sich über die speziellen Aspekte des Berufs als Jurist:in sowie die persönliche Entwicklung auszutauschen“, so Christine Dietz, Partnerin im Kartellrechtsteam von Binder Grösswang.

Weitere Meldungen:

  1. ASW-Seminar für Steuerberater: „Mein Klient in der Insolvenz“
  2. Wiener Gericht verhängt Untersuchungshaft über René Benko
  3. Die Welt der Forschung, Spin-Offs und Start-ups hat eigene Gesetze
  4. Erste holt sich 1 Mrd. Euro mit Wolf Theiss und Schönherr