Fachkräftemangel. Das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2023 ist ein „positiver Schritt“, um Arbeiten im Alter attraktiver zu machen, so Mazars: Die Abgabenlast sinkt.
Durch das Sozialrechts-Änderungsgesetz 2023 seien wichtige Weichen für die Attraktivierung des Arbeitens im Alter gestellt worden, heißt es in einer Aussendung von Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei Mazars. Der neu eingeführte Bonus soll das Arbeiten zusätzlich zur Pension attraktiver gestalten und einen Beitrag zur Bewältigung des Fachkräftemangels leisten.
Was sich geändert hat
Konkret müssen Arbeitnehmer:innen künftig den Dienstnehmeranteil zur Pensionsversicherung bis zu einer Beitragsgrundlage von 1.036,88 Euro (Wert 2024 = doppelte Geringfügigkeitsgrenze) nicht selbst tragen. Der Bund übernimmt den Betrag und den Arbeitnehmer:innen bleibt somit mehr vom Bruttobezug übrig. Das bedeutet in der Praxis: Bei einem monatlichen Bruttozuverdienst von beispielsweise 1.000 Euro ersparen sich Pensionist:innen künftig 1.230 Euro pro Jahr an Pensionsversicherungsbeiträgen.
„Insgesamt ist diese Änderung als positiv zu bewerten. Bisher war es wenig attraktiv, neben der Pension zusätzliches Einkommen zu erzielen, da weiterhin Pensionsbeiträge zu entrichten waren und die daraus resultierende Steigerung der Pension eher gering ausfiel“, so Birgit Würth, Partnerin bei Mazars Austria. Mit der aktuellen Maßnahme seien zumindest im Bereich niedrigerer Bezüge signifikante Verbesserungen vorgenommen und ein Anreiz geschaffen worden, neben dem Bezug einer Pension weiterhin tätig zu sein, meint sie.