Privates Baurecht. Die ÖNORM B 2110 wurde neu gefasst. Nun ist der Kommentar dazu von KWR-Gründer Georg Karasek in der 4. Auflage erschienen.
Aus Anlass der Neufassung der ÖNORM B 2110 am 1.5.2023 wurde die 4. Auflage des Kommentars für das private Baurecht völlig neu bearbeitet und strukturiert, heißt es beim Fachverlag Manz.
Inhaltlich werden die ÖNORM B 2110 zum ABGB-Recht gegenübergestellt. Das Kapitel zum Leistungsänderungsrecht wurde neu abgefasst, Neues gibt es auch zur Gefahrtragung beim Werkvertrag nach ABGB, zum Kalkulationsirrtum und zur Geschäftsführung ohne Auftrag. Ganz neu dazugekommen ist laut Verlag ein Kapitel zum außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren. Dazu werden strittige Fragen zur Warnpflicht erörtert, dazu Beispiele aus der Rechtsprechung u.a.
Der Autor
Georg Karasek ist Rechtsanwalt in Wien und Gründungspartner der Kanzlei KWR (zu deren Spezialgebieten das Bau- und Immobilienrecht zählt) sowie Lehrbeauftragter, Fachautor und -vortragender in seinen Spezialgebieten.