Amt für AI. Österreich startet eine staatliche KI-Servicestelle, die die Entwicklung beobachten und dazu beraten soll. Die Opposition sieht einen „Schnellschuss“ wie beim Hass im Netz-Gesetz.
Der Verfassungsausschuss des Nationalrats hat wie erwartet die Einrichtung einer neuen Servicestelle für Künstliche Intelligenz (KI) beschlossen, berichtet die Parlamentskorrespondenz. Die Servicestelle soll einschlägige Kompetenz aufbauen sowie ein vielfältiges Informations- und Beratungsangebot für KI-Projekte und KI-Anwendungen in den Bereichen Medien, Telekommunikation und Post – unter anderem über ein Informationsportal – bereitstellen, heißt es. Eingerichtet wird die neue KI-Wacht bei der Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde RTR, die von den Geschäftsführern Klaus M. Steinmaurer (Fachbereich Telekommunikation) und Wolfgang Struber (Fachbereich Medien) geleitet wird.
Der entsprechende Gesetzesantrag der Koalitionsparteien hat jetzt mit den Stimmen der Regierungsparteien ÖVP und Grüne den Verfassungsausschuss passiert. Gleichzeitig soll ein elfköpfiger Beirat für Künstliche Intelligenz etabliert werden. Kritik kommt von der Opposition: Sie vermisst unter anderem ein Begutachtungsverfahren und kritisierte den Bestellmodus für den Beirat.
Neue Servicestelle für Künstliche Intelligenz
Begründet wird die Einrichtung einer KI-Servicestelle mit der zunehmenden Bedeutung von Technologien, die auf künstlicher Intelligenz beruhen. Unter anderem soll die Servicestelle über regulatorische Rahmenbedingungen und etwaige Auswirkungen von KI auf Cyber-Sicherheit informieren, Studien, Analysen und Fachtagungen durchführen, Web-Leitfäden für den Einsatz von KI im Medienbereich samt Best Practice-Modellen bereitstellen, öffentliche und private Rechtsträger beraten sowie sich regelmäßig mit Marktteilnehmern im Medienbereich austauschen.
Die elf Mitglieder des „Beirats für Künstliche Intelligenz“ bei der RTR sollen vom Bundeskanzler (3) bzw. vom Finanzminister (8) für eine Funktionsperiode von vier Jahren bestellt werden und aus den Bereichen Ethik, Forschung, Ökonomie, Recht und Technik kommen. Die 11 Beiratstickets werden, wie Digitalstaatssekretär Florian Tursky im Aussschuss konkretisierte, der Wissenschaft – und nicht Sozialpartnern o.ä. – vorbehalten bleiben.
Die Aufgaben
Aufgabe des Beirats werde es unter anderem sein, die mit KI-Angelegenheiten befassten Mitglieder der Bundesregierung und die RTR sowohl im Hinblick auf technische als auch auf ethische und gesellschaftliche Aspekte zu beraten. Auch in die Entwicklung und Umsetzung einer Strategie für künstliche Intelligenz soll der Beirat eingebunden werden.
In den Erläuterungen zum Gesetzesantrag heben die Antragsteller:innen Eva-Maria Himmelbauer (ÖVP) und Süleyman Zorba (Grüne) hervor, dass es bei der Novelle nicht um einen Vorgriff auf den geplanten AI-Act der Europäischen Union gehe. Vielmehr soll eine gute Ausgangsbasis für dann notwendige Umsetzungsmaßnahmen geschaffen werden. Es gelte, Entwicklungen aufmerksam zu beobachten und sich rechtzeitig auf die Herausforderungen vorzubereiten. Man müsse das Phänomen künstliche Intelligenz begleiten und in eine gute Richtung bringen, bekräftigte Himmelbauer im Ausschuss.
„Ein Schnellschuss“
Unzufrieden mit dem Gesetzentwurf ist die Opposition. Da ist „noch Luft nach oben“, so Abgeordneter Christian Drobits (SPÖ). Er begrüßte die Einrichtung einer Servicestelle, sieht aber Unternehmer:innen gegenüber Konsument:innen in manchen Bereichen bevorzugt. Zudem sprach er sich dafür aus, die Minister für Soziales und Bildung sowie die Sozialpartnerschaft besser einzubinden und die Bestellung der Beiratsmitglieder nicht allein dem Bundeskanzler und dem Finanzminister zu überlassen.
Von Seiten der NEOS beklagte Nikolaus Scherak, dass durch die Einbringung des Gesetzentwurfs in Form eines Initiativantrags ein Begutachtungsverfahren und eine Folgekostenabschätzung fehle, obwohl davon auszugehen sei, dass der Entwurf aus dem Finanzministerium komme. Zudem wäre es seiner Meinung nach sinnvoll, die Ergebnisse der Verhandlungen auf EU-Ebene zum AI-Act abzuwarten, bevor man vorschnell eine Stelle einrichte. Es wiederholten sich die Fehler, die man beim Vorgehen gegen Hass im Netz gemacht habe. Die NEOS werden dem Gesetz Scherak zufolge daher nicht zustimmen, wiewohl er es grundsätzlich für wichtig erachtet, sich mit künstlicher Intelligenz auseinanderzusetzen.
Auch FPÖ-Abgeordneter Harald Stefan vermisst ein Begutachtungsverfahren. Man habe gerade zwei Räte zusammengelegt, um diese zu verschlanken, nun werde ein neuer Beirat eingerichtet, hielt er fest. Der FPÖ liege das Thema künstliche Intelligenz am Herzen, versicherte Stefan, aber das, was vorliege, sei ein „Schnellschuss“ und ein nicht ausgegorener Entwurf.