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FlexKapGG – der perfekte Kurzkommentar zur neuen Rechtsform

©Facultas

Mit dem am 1.1.2024 in Kraft getretenen Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) wird eine neue Gesellschaftsform geschaffen. Es baut auf bewährten Regelungen für die GmbH auf, die mit den umfangreichen Kapital­aus­stat­tungs­mög­lich­keiten des Aktien­gesetz­es er­wei­tert werden. Mit Unter­nehmens­wert-Anteilen können Mitarbeiter:innen mit einer kleinen Kapital­einlage an das Un­ter­nehmen gebunden werden und an dessen Erfolg teilhaben. Und es gibt abgabenrechtliche Begünstigungen. Durch die sehr offenen Ge­stal­tungs­mög­lich­keiten bietet sich die neue Gesellschaft für Start-Ups, aber für alle Fälle, bei denen eine Substanz­beteiligung nicht auch Mit­wirkungs­rechte verschaffen muss, an.

Im facultas Kurzkommentar „FlexKApGG“ von Dr. Maximilian Eiselsberg werden die zur Gestal­tung des Gesell­schafts­vertrages angebotenen Regelungen mit Anmerkungen versehen und helfen damit perfekt, die für den Einzel­fall geeignete Lösung zu finden.

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