Mit dem am 1.1.2024 in Kraft getretenen Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) wird eine neue Gesellschaftsform geschaffen. Es baut auf bewährten Regelungen für die GmbH auf, die mit den umfangreichen Kapitalausstattungsmöglichkeiten des Aktiengesetzes erweitert werden. Mit Unternehmenswert-Anteilen können Mitarbeiter:innen mit einer kleinen Kapitaleinlage an das Unternehmen gebunden werden und an dessen Erfolg teilhaben. Und es gibt abgabenrechtliche Begünstigungen. Durch die sehr offenen Gestaltungsmöglichkeiten bietet sich die neue Gesellschaft für Start-Ups, aber für alle Fälle, bei denen eine Substanzbeteiligung nicht auch Mitwirkungsrechte verschaffen muss, an.
Im facultas Kurzkommentar „FlexKApGG“ von Dr. Maximilian Eiselsberg werden die zur Gestaltung des Gesellschaftsvertrages angebotenen Regelungen mit Anmerkungen versehen und helfen damit perfekt, die für den Einzelfall geeignete Lösung zu finden.
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