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EU-Rechnungshof rügt Intransparenz bei Lobbyisten-Einfluss

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Brüssel. Lobbyisten können noch immer von der Öffentlichkeit unbemerkt auf die EU-Gesetzgeber Einfluss nehmen, so ein Bericht des Europäischen Rechnungshofs: Das Registrierungssystem habe gravierende Lücken.

Lobbyisten können noch immer von der Öffentlichkeit unbemerkt auf die EU-Gesetzgeber Einfluss nehmen. Das geht aus einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs hervor.

Die Kritikpunkte

Grundsätzlich habe das EU-Transparenz-Register zwar positive Aspekte. So könnten sich Bürgerinnen und Bürger anhand der Angaben über Lobbyisten, die mit der Europäischen Kommission, dem EU-Parlament und dem Rat im Austausch stehen, über den potenziellen Lobby-Einfluss informieren. Das Register habe aber auch Schwächen und sei lückenhaft, was die Transparenz der Lobbyaktivitäten in den drei größten EU-Institutionen einschränke. Außerdem könnten Lobbyisten die Registrierung für bestimmte Formen der Einflussnahme völlig umgehen. Und Lobbying ohne Transparenzmechanismen könne zu unzulässiger Einflussnahme, zu unlauterem Wettbewerb oder sogar zu Korruption führen, heißt es in einer Aussendung.

„Das EU-Transparenz-Register darf nicht zu einem Papiertiger werden“, so Jorg Kristijan Petrovič, das für die Prüfung zuständige Mitglied des Rechnungshofs: „Es enthält zwar nützliche Informationen über Lobbying, hat aber nicht die gewünschte Schlagkraft. Oft findet der Austausch zwischen Lobbyisten und EU-Gesetzgebern fernab der öffentlichen Wahrnehmung statt, was der Transparenz schadet und sich negativ auf das Vertrauen der Öffentlichkeit auswirkt.“

Katargate: NGO nicht registriert

Die Interinstitutionelle Vereinbarung von 2021 für das Register stehe in weiten Zügen im Einklang mit den internationalen Grundsätzen für Transparenz und Integrität bei der Lobbyarbeit, so die EU-Prüfer. Es gebe jedoch keine Mindestanforderungen für die Umsetzung. Stattdessen werde den Institutionen Spielraum gelassen – zum Beispiel bei der Festlegung, für welche Lobbytätigkeiten eine Registrierung erforderlich ist oder wie im einzelnen Lobbyisten mit den Mitgliedern und den Mitarbeitern der Institutionen interagieren können. Nur für bestimmte Zusammenkünfte und Aktivitäten (z. B. die Teilnahme an Anhörungen und Expertengruppen) sei eine Registrierung zwingend erforderlich.

So sei eine NGO, die in den sogenannten Katargate-Skandal verwickelt gewesen sei, im Juni 2022 an der Ausrichtung einer Konferenz im Parlament beteiligt gewesen, obwohl sie nicht im Register eingetragen war. Zugleich stünden den Institutionen nur wenige Druckmittel zur Verfügung, um dafür zu sorgen, dass Lobbyisten die für die Registrierung und die Angabe von Informationen geltenden Anforderungen einhalten. Zwischen 2019 und 2022 seien durchschnittlich jedes Jahr fast 1.000 Lobbyisten aus formalen Gründen aus dem Register gestrichen worden, aber nur sechs infolge von Ermittlungen.

Nur angekündigte Top-Treffen werden eingetragen

Die Prüfer kritisieren, dass Lobbyisten sich nur für Treffen mit den ranghöchsten Mitarbeitern der EU-Institutionen registrieren müssen und auch nur im Voraus geplante Termine berücksichtigt werden. Spontane Treffen und Telefongespräche sowie E-Mail-Verkehr müssten nicht formell festgehalten werden, und für Treffen mit Mitarbeitern unterhalb der Ebene eines Generaldirektors (also faktisch mit fast allen Mitarbeitern) benötigten Lobbyisten keine Registrierung.

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