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Bildung & Uni, Business, Recht, Steuer, Veranstaltung

Podiumsdiskussion: Reformbedarf im Wirtschafts- und Finanzstrafrecht

Franz Althuber, Martin Spornberger, Kathrin Hagenauer, Norbert Wess ©Leadersnet / Mikkelsen

Wien. Verbesserungsmöglichkeiten im Wirtschafts- und Finanzstrafrecht sahen Rechtsprofis der Staatsanwaltschaft, Verteidigung und Unternehmenspraxis bei einer Podiumsdiskussion von LexisNexis, wkk law und Althuber, Spornberger & Partner.

LexisNexis Österreich sowie die Kanzleien wkk law und Althuber, Spornberger & Partner luden zur Podiumsdiskussion ins Wiener Palais Trautson. Unter dem Titel „Wirtschafts- und Finanzstrafrecht – Wünsche und Anregungen an den Gesetzgeber“ diskutierten Experten aus Justiz, Wirtschaft und Anwaltschaft engagiert über Reformbedarf und Verbesserungspotenziale in diesem Rechtsbereich, so die Veranstalter. Dabei zeigten sich durchaus viele Übereinstimmungen zwischen Verteidigern, Gericht und Staatsanwaltschaft, was aktuelle Praxisprobleme betrifft, heißt es weiter.

Neuer Kommentar und Lexis 360-Komponente

Anlass der Veranstaltung waren die Kommentare zum Finanzstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht, die in Buchform und auf der Recherchelösung Lexis 360 abrufbar sind. Kathrin Hagenauer, Director Content Creation bei LexisNexis Österreich, eröffnete die Veranstaltung und bedankte sich bei den Herausgebern Franz Althuber, Martin Spornberger bzw Norbert Wess und ihren Teams für ihre Arbeit und den Aufbau einer Wissensbasis für effiziente und faire Finanz- und Wirtschaftsprozesse, so der Fachverlag.

Sektionschef Hon.-Prof. Fritz Zeder, neuer Leiter der Strafrechtslegistik im Justizministerium, begrüßte die Anwesenden und kündigte an, dass im Ministerium derzeit an drei Novellen zur Strafprozessordnung gearbeitet werde, die eventuell noch in dieser Legislaturperiode kommen könnten.

Die Podiumsdiskussion

Unter Moderation von Franz Althuber, Partner bei Althuber, Spornberger und Partner, ging es dann am Podium um das Thema „Wo drückt der Schuh im Wirtschaftsstrafrecht?“. Unter den Diskutanten waren Repräsentanten der Behörden ebenso wie der Verteidigung, der Unternehmen und der Anwälte:

  • Wilfried Lehner, Bereichsleiter der Finanzpolizei beim Amt für Betrugsbekämpfung
  • Bernd Ziska, Vizepräsident der Vereinigung Österreichischer Staatsanwältinnen und Staatsanwälte
  • Friedrich Forsthuber, Präsident des Landesgerichts für Strafsachen Wien
  • Michael Rohregger, Präsident der Rechtsanwaltskammer Wien
  • Stefan Schuster, Steuerberater und Leiter der Steuerabteilung bei A1/Telekom
  • Strafverteidiger Martin Spornberger (Partner bei Althuber, Spornberger und Partner)
  • Strafverteidiger Norbert Wess (Partner bei wkk law)

Die Diskussion zeigte weitgehende Übereinstimmung bei vielen Themen, heißt es. So werde ein Großteil der Verfahren in angemessener Zeit abgehandelt, doch bei sehr komplexen Verfahren könne es länger dauern. Eine mögliche Perspektive sei die Einführung von Verständigungsverfahren nach deutschem Vorbild: Es ermöglicht, dass sich Staatsanwaltschaft, Angeklagter und Gericht über den weiteren Fortgang und das Ergebnis des Verfahrens abstimmen, um so Verfahrensbeschleunigung und Prozessökonomie zu erreichen. Auch die leichtere Trennung von Verfahren zur Straffung und schnelleren Abarbeitung wurde angedacht.

Bei der Technik ansetzen für mehr Tempo

In der Diskussion ging es auch um die technischen Abläufe: Hier wurden gleich mehrere Ansatzpunkte für eine raschere und effizientere Abwicklung von Strafverfahren gesehen. So könne man etwa die Protokollierung neu denken, um pragmatischere Lösungen zu finden. Die EU nutze weiters bereits automatische Übersetzungsprogramme, so etwas sei auch in Österreich sinnvoll. Angedacht wurden auch praxistaugliche Regelungen zur Sicherstellung von Daten und eventuell sogar ein grundsätzliches Neudenken, wie Strafakten aussehen sollen.

Diversion im Finanzstrafrecht, Verstärkung für die Behörden

Auch die Einführung der Diversion im Finanzstrafrecht wurde thematisiert. Das Wirtschafts- und Finanzstrafrecht erfordere viel Spezialwissen, weshalb die Behörden hier mehr Ressourcen bräuchten. Und schließlich bieten die bestehende Gesetze Präventionspotenzial – das besser genutzt werden könnte: Zum Beispiel könne man zu einem früheren Zeitpunkt bei Compliance und Entdeckungswahrscheinlichkeit ansetzen, um Massenverfahren (z.B. Scheinunternehmen) vorzubeugen.

Neue Regelung für die Sicherstellung von Handy, Laptop & Co

Die Sicherstellung von Handy, Laptop etc. führt zu kompletter Durchleuchtung der Mandanten, weswegen dies auch vom VfGH gestoppt wurde. Hierfür ist eine zeitgemäße Neuregelung in Arbeit.

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