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Künstliche Intelligenz im Fokus der 34. Europäischen Notarentage

Marie Vautravers, Michael Umfahrer, Renate Nikolay ©Ögizin GmbH / Scheinast

Salzburg. Bei den 34. Europäischen Notarentagen diskutierten rund 250 Teilnehmer auf Einladung des österreichischen Notariats über die Auswirkungen der Künstlichen Intelligenz.

Digitalisierung und der Einsatz künstlicher Intelligenz haben auch in der Rechtspflege Einzug gehalten. „Das österreichische Notariat ist hier technologischer Vorreiter in Europa und erfüllt zugleich eine Gatekeeper-Funktion – auch im digitalen Raum. Dazu muss es Teil der Entwicklungen, Teil des technologischen Fortschritts sein und diesen auch beherrschen“, so Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer, über die Rolle des Notariats bei den 34. Europäischen Notarentagen in Salzburg.

Renate Nikolay, stellvertretende Generaldirektorin DG Connect der Europäischen Kommission, betonte die Notwendigkeit, den europäischen Datenschutz und die Regulierung von KI in Einklang zu bringen, ohne Innovationen zu behindern. Nikolay war laut einer Aussendung federführend an der europäischen KI-Verordnung, dem sogenannten AI-Act, beteiligt.

Nikolay stellte fest, dass die EU eine Pionierin ist, die als erste weltweit versucht, KI regulatorisch in den Griff zu bekommen, um das Vertrauen der Bürger in diese Technologie zu festigen. Nikolay sieht demnach ein enormes Potenzial im Einsatz digitaler Technologien in der Justiz. „Für das Notariat, dem bei der Authentifizierung eine Schlüsselrolle zukommt, wird das digitale Wallet, das 2026 in Kraft treten soll, die künftige Arbeit erleichtern“, so Nikolay.

Herausforderungen für das Notariat

Das niederländische Notariat hat als eines der ersten Notariate in Europa eine Studie über die Auswirkungen von KI auf das Notariat in Auftrag gegeben. Einer der Autoren der Studie, Tim Walree, Assistenzprofessor an der Radboud Universität, präsentierte in Salzburg die Ergebnisse.

Obwohl KI-Anwendungen Notaren bestimmte Aufgaben abnehmen oder sie dabei unterstützen können, sind sie derzeit noch nicht in der Lage, den gesamten notariellen Prozess zu ersetzen, so Walree. Die menschliche Interaktion zwischen Notaren und Klienten bleibt in jedem Fall notwendig, so die Studie.

EU-Inklusion von Schutzbedürftigen

Keynote-Sprecherin Marie Vautravers, die bei der Europäischen Kommission im Justiziellen Netz für Zivil- und Handelssachen tätig ist, gab abschließend einen Überblick über die aktuellen Entwicklungen im Bereich der Digitalisierung, der grenzüberschreitenden Rechtspflege, des Erwachsenenschutzes und der Elternschaft.

Vautravers erläuterte einen Regelungsentwurf zur Verbesserung der Situation des grenzüberschreitenden inklusiven Erwachsenenschutzes. Etwa 1,4 % der EU-Bevölkerung, d.h. rund 5 Millionen Menschen, stehen demnach unter einer gerichtlichen Schutzmaßnahme. Bis zu 780.000 Erwachsene befinden sich in grenzüberschreitenden Lebenssituationen. Durch die Digitalisierung soll die Vernetzung relevanter Register vorangetrieben werden, um den EU-weiten Zugang zu Rechtsakten wie Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen oder Elternrechten zu erleichtern, so Vautravers.

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