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Kurzzeit-Vermietern drohen in Wien bis zu 50.000 Euro Strafe, warnt Ergo

Philipp Wassenberg ©ERGO Versicherung / Sebastian Philipp

Immobilien & Recht. Versicherer Ergo hat in einer Analyse die neuen gesetzlichen Regelungen zur Kurzzeitvermietung in der novellierten Wiener Bauordnung unter die Lupe genommen. Fans von Airbnb & Co drohen künftig Strafen bis zu 50.000 Euro.

Die Wiener Bauordnungsnovelle 2023, die Ende des vergangenen Jahres beschlossen wurde, steht kurz vor ihrer Einführung. Mit Juli 2024 wird sie in Kraft treten und eine Reihe von neuen Regelungen mit sich bringen. Die Eckpunkte beziehen sich auf die Zurückdrängung der Kurzzeitvermietung, den Altbauschutz, die Reform der Stellplatzverpflichtung und Maßnahmen im Zeichen von Nachhaltigkeit und Klimaschutz.

Die Analyse

Eine der bedeutendsten Neuerungen betrifft die Kurzzeitvermietung von Wohnungen. Angesichts des wachsenden Trends zur Kurzzeitvermietung hat Wien erstmals strenge Regulierungen eingeführt, die über die Grenzen der ausgewiesenen Wohnzonen hinausreichen, so die Ergo Versicherung.

Die Novelle definiert demnach nicht nur, was unter Kurzzeitvermietung zu verstehen ist, sondern begrenzt die Möglichkeit zur kurzfristigen Vermietung auch im gesamten Stadtgebiet. Gemäß der Wiener Bauordnungsnovelle 2023 wird eine Kurzzeitvermietung als die vorübergehende Überlassung von Wohnraum gegen Entgelt definiert, wenn diese Überlassung nicht länger als 90 Tage pro Jahr dauert, heißt es.

Diese Regelung schließt laut Ergo sowohl die Vermietung von gesamten Wohnungen als auch von einzelnen Zimmern innerhalb einer Wohnung ein und umfasst sowohl traditionelle Hotelzimmervermietungen als auch Angebote auf Online-Plattformen wie Airbnb oder Booking.com.

Kriterien für Ausnahmebewilligungen

Innerhalb der bereits definierten Wiener Wohnzonen wurden laut Analyse die Kriterien für Ausnahmebewilligungen verschärft, während außerhalb dieser Zonen die Kurzzeitvermietung auf maximal 90 Tage pro Jahr begrenzt wird, selbst wenn die Wohnung zwischenzeitlich ungenutzt bleibt. Eine Vermietung über den genannten Zeitraum hinaus erfordert gemäß § 129 Abs 1a Wiener BauO eine ausdrückliche Ausnahmebewilligung der Wiener Baubehörde, warnt die Versicherung.

Diese muss laut den Angaben alle fünf Jahre erneuert werden und unterliegt Auflagen wie beispielsweise Mindeststandards für Sicherheit, Lärm- und Umweltschutz sowie insbesondere der Erfordernis zur schriftlichen Zustimmung aller Miteigentümer eines Objekts. Damit ist der Antragsteller aufgefordert, stets nachweisen zu können, dass die entsprechenden Erfordernisse eingehalten werden, was auch teilweise dokumentationspflichtig ist, heißt es.

Die Novelle stellt laut Ergo klar, dass bereits das Anbieten einer Wohnung ohne Ausnahmebewilligung im Internet strafbar ist, wobei sowohl Eigentümer als auch Benutzer gleichermaßen verantwortlich gemacht werden können. Geldstrafen von bis zu 50.000 Euro drohen demnach denjenigen, die gegen diese Bestimmungen verstoßen, so die Analyse der Versicherung.

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