Standards & Arbeitsrecht. Kanzlei Görg berät DIN bei einem Transformationsprojekt zur Neuausrichtung der Töchter DIN Media (Verlagswesen) und DIN Software. Kienbaum half zum Thema Vergütung.
Konkret hat Wirtschaftskanzlei Görg unter der Federführung ihres Frankfurter Partners Alexander Insam das Deutsche Institut für Normung DIN e.V. bei einem Transformationsprojekt zur Neuausrichtung der DIN Media und der zweiten Tochtergesellschaft DIN Software beraten.
DIN e. V. ist die bedeutendste nationale Normungsorganisation in der Bundesrepublik Deutschland. Das Pendant in Österreich ist Austrian Standards. Bei dem aktuellen Görg-Mandat wurde u.a. die DIN-Tochtergesellschaft Beuth Verlag in DIN Media umbenannt, heißt es in einer Aussendung. In Sachen Vergütung waren Kienbaum Consultants aktiv. Die Betriebsräte von DIN hatten Kanzlei Zehn+ (Carolin Auerbach) auf ihrer Seite.
Der Umbau
Die Umbenennung des ehemaligen Verlagshauses im Rahmen der 100 Jahrfeier stehe für ein neues Selbstverständnis: DIN Media fokussiere sich auf die Entwicklung innovativer, digitaler Services und verstehe sich als multimedialer, zunehmend international ausgerichteter Content-, Daten und Softwareanbieter rund um Normung und Standardisierung.
In diesem Zusammenhang richte DIN auch seine interne Organisation und Strukturen neu aus: Ein modernes, nachhaltiges Arbeitszeit- und Vergütungsmodell namens MaxiFlex werde gestartet. Es biete den rund 850 Mitarbeitenden künftig die Möglichkeit in einem Korridor für Vollzeitarbeit zwischen 35 und 42 Stunden je nach Lebensphase unterschiedlich lange zu arbeiten.
Hierfür wurden einheitliche Arbeitsbedingungen geschaffen und mit den beiden Betriebsräten in sechs Monaten insgesamt rund 20 Betriebsvereinbarungen verhandelt, heißt es weiter. Die besondere Herausforderung dieses Projekts lag in der Verbindung von organisatorischen, steuer- und gesellschaftsrechtlichen sowie arbeitsrechtlichen Themen, so Görg.
„ESG-HR-Standards in eigener Sache“
„Gute Mitarbeitende sind das Fundament für jede erfolgreiche Organisation. Wir freuen uns, dass wir DIN bei diesem wegweisenden und nachhaltigen Projekt unterstützen konnten. DIN setzt damit auch in eigener Sache ESG-HR-Standards für die Zukunft“, so Insam. Bereits 2022 wurde DIN zu den Themen „Mobiles Arbeiten“ und „Sabbatical“ beraten.