KMU & Behörden. Ein neues „Grace-Period-Gesetz“ soll Familienunternehmen bei der Betriebsübergabe unterstützen. Das Finanzamt prüft dabei auf Wunsch begleitend mit.
In Familienunternehmen soll künftig eine leichtere Betriebsübergabe – also beispielsweise ein Generationswechsel – möglich sein: Ein neues „Grace-Period-Gesetz“ soll Familienunternehmen in der Zeit der Betriebsübergabe unterstützen. Es war nun Thema im Finanzausschuss des Nationalrats, berichtet die Parlamentskorrespondenz.
Tempo soll steigen weil Finanzamt begleitend kontrolliert
- Konkret soll bei Übergaben im Familienverband eine begleitende Kontrolle durch das Finanzamt auf Antrag möglich werden. Durch Begleitung der Abgabebehörde während des Übergabeprozesses und Vereinfachung der Bürokratie sollen größtmögliche Rechts- und Planungssicherheit sowie Unterstützung für Jungunternehmer:innen geschaffen werden, heißt es.
- Die Vorlage eines Firmenbuchauszuges bei Gewerbeanmeldung entfällt.
- Erleichterungen soll es auch in Bezug auf Sicherheitsvertrauenspersonen und Arbeitsschutzausschüsse geben.
- Bei der Genehmigungen gewerblicher Betriebsanlagen soll es mehr Flexibilität geben.
- Für das beschleunigte Verfahren muss bereits im Vorfeld ein Antrag auf Begleitung einer Unternehmensübertragung an das Finanzamt Österreich gestellt werden. Diese Anträge werden frühestens ab dem 1. Jänner 2025 möglich sein.
Zweifel an der Praxis-Tauglichkeit, Sorge um Arbeitnehmerschutz
Von einer sehr guten und längst überfälligen Regelung sprach Abgeordneter Gabriel Obernosterer (ÖVP), weil damit die „jungen Leute“ bei der Übernahme von Betrieben umfassend unterstützt würden. 99% der Betriebe in Österreich seien kleine und mittlere Unternehmen, 150.000 davon in Familienhand. In den nächsten Jahren werde jeder zehnte Betrieb an interne Nachfolger:innen übergeben, informierte Obernosterer. Ein Abbau von bürokratischen Hemmnissen und Hilfestellungen für die neuen Besitzer:innen seien daher ausdrücklich zu begrüßen. Auch Elisabeth Götze, Mandatarin des Koalitionspartners Grüne, zeigte sich zufrieden darüber, dass Übergabeprozesse für Unternehmen mit den neuen Bestimmungen nun erleichtert werden könnten und eine Beratung erfolge.
Seitens der Freiheitlichen gebe es zwar einige Bedenken zur praktischen Umsetzung der Betriebsprüfungen in der Praxis, wie FPÖ-Abgeordneter Hubert Fuchs erklärte. So sollte verbindlicher festgelegt werden, dass Prüfungen rasch abzuschließen sind. Trotzdem könne seine Fraktion insgesamt zustimmen. Seitens der NEOS signalisierte Gerald Loacker Zustimmung. Er merkte an, dass das Finanzministerium gegenüber dem ursprünglichen Entwurf einige Änderungen vorgenommen habe.
Christoph Matznetter (SPÖ) sagte, seine Fraktion teile das Anliegen der Erleichterung von Betriebsübergaben. Allerdings habe man „unnötigerweise“ Einschränkungen im Arbeitnehmer:innenschutz aufgenommen, aufgrund derer die SPÖ der derzeitigen Fassung des Gesetzes nicht zustimmen könne. Er hoffe, dass bis zum Plenum hier noch eine Abänderung erfolge.
Weitere Schritte sollen kommen
Seitens des Finanzressorts wurde unterstrichen, dass mit dem Gesetz ein erster Schritt in Richtung einer veränderten Rolle der Abgabenbehörde bei Betriebsübergaben erfolge. Finanzminister Magnus Brunner wies darauf hin, dass die neuen Regelungen nach 2028 evaluiert werden sollen. In diesem Zusammenhang werde man auch überlegen können, ob eine Einbeziehung auch von Kapitalgesellschaften unter bestimmten Voraussetzungen sinnvoll sei.