Wien. Die Bundeswettbewerbsbehörde hat Anfang 2024 zwei neue Fallabteilungen eingerichtet. Deren Leitung übernahmen jetzt offiziell Teresa Eckhard und Stefan Ruech.
Die Fallabteilung A sowie die Fallabteilung B wurden von der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) Anfang 2024 neu eingerichtet. Am 7. Mai 2024 überreichte Generaldirektorin Natalie Harsdorf-Borsch offiziell die Dekrete zur Bestellung. Teresa Eckhard übernimmt die Leitung für die Fallabteilung A, Stefan Ruech wird Leiter der Fallabteilung B.
„Mit der Besetzung der Leitungsposten der beiden neuen Fallabteilungen holt die BWB erfahrene Experten in Führungspositionen und schafft so die Grundlage in Zukunft noch dynamischer den Kartellrechtsvollzug in Österreich sicherzustellen“, so Generaldirektorin Natalie Harsdorf-Borsch in einer Aussendung.
Die Werdegänge
- Teresa Eckhard ist seit 2016 in der Bundeswettbewerbsbehörde und war davor bei einer Rechtsanwaltskanzlei in Wien tätig. Seit 2018 ist sie laut einer Aussendung Teil der Prozessführungsabteilung der BWB, wobei sie seit 2020 die Stellvertretung der Abteilungsleiterin innehatte. Ihre Arbeitsschwerpunkte lagen bisher in der Führung von kartellgerichtlichen Verfahren. Zu ihren früheren Karrierestationen gehört u.a. Kanzlei Wolf Theiss (Associate).
- Stefan Ruech ist seit November 2016 bei der Bundeswettbewerbsbehörde. Ab 2022 hatte er die Funktion des stellvertretenden Leiters der Rechtsabteilung inne. Vor seiner Zeit bei der Bundeswettbewerbsbehörde war Ruech als Rechtsanwalt in einer Wirtschaftskanzlei in Wien in den Bereichen Kartell- und Wettbewerbsrecht sowie Gesellschaftsrecht/M&A tätig. Ruechs Arbeitsschwerpunkte liegen in den Bereichen Ermittlungen in Kartell- und Zusammenschlussverfahren, Grundsatzfragen sowie Hausdurchsuchungen. Zu seinen früheren Karrierestationen gehört u.a. Kanzlei Schönherr (Associate).
Die Aufgaben der neuen Fallabteilungen
Die Fallabteilung A ist laut Bundeswettbewerbsbehörde verantwortlich für die Durchführung von Ermittlungen, der Fusionskontrolle, Pränotifikationsverfahren, Sektorale Expertise u. Wissensmanagement sowie Vorbereitung von Verfahren. Vordergründig sind dabei die Sektoren Energie, Grundstoffe, Touristik, Umwelt, Entsorgungswirtschaft und Chemie, Verkehr, Fahrzeugbau, Immobilien, Landwirtschaft, Handel, Industrieproduktion und sonstige Dienstleistungen. Zudem sind demnach die Angelegenheiten des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), Angelegenheiten des Faire-Wettbewerbsbedingungen-Gesetz (FWBG) sowie Angelegenheiten der Verordnung 2019/1150 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten B2B-VO teil der Expertise der Fallabteilung.
Auch die Fallabteilung B ist laut Bundeswettbewerbsbehörde für die Durchführung von Ermittlungen, der Fusionskontrolle, Pränotifikationsverfahren, Sektorale Expertise u. Wissensmanagement sowie der Vorbereitung von Verfahren verantwortlich. Dabei stehen die Sektoren Bauwirtschaft, Information, Telekommunikation, Medien, Freizeitwirtschaft, Unterhaltung, Post, Gesundheit, Pharmazie, Versicherungen, Finanzdienstleistungen, Konsumgüter sowie Maschinen- und Anlagenbau im Fokus. Zudem spezialisiert sich die Fallabteilung in den Angelegenheiten des DMA, der Wahrnehmung der Kompetenzen nach ORF-Gesetz sowie der Wahrnehmung der Überwachungs-und Ermittlungsbefugnisse des Interbankenentgeltevollzugsgesetz (IEVG), heißt es.