Graz. Die praktische Anwendung von KI in der Justiz war Thema am zweiten und dritten Tag der Richter:innenwoche. Betrachtet wurden Tools der Fachverlage und aus Hagenberg, die Situation in Deutschland, neue Entwicklungen und mehr.
Bei der Richter:innenwoche 2024 stehen diesmal u.a. KI-Tools im Einsatz der Justiz auf dem Programm. Im Mittelpunkt stand dabei naturgemäß die richterliche Arbeit, so das Justizministerium in einer Aussendung.
Chancen, Risiken und Herausforderungen
Barbara Ofner von LexisNexis beleuchtete laut den Angaben die sich aus dem KI-Einsatz ergebenden Chancen und Herausforderungen in der Praxis. Ferdinand Thür und Georg Semanek von IBM stellten bereits verfügbare Lösungen vertrauenswürdiger generativer AI für den öffentlichen Bereich vor und Alexander Feldinger von Manz informierte über die Nutzungsmöglichkeiten moderner Sprachmodelle für die Recherche von Rechtsinformation.
Am Nachmittag befasste sich EStAin Cornelia Koller, Vereinigung Österreichischer Staatsanwält:innen, mit der möglichen Integration künstlicher Intelligenz im Ermittlungsverfahren: KI ermögliche durch die automatisierte Analyse großer Datenmengen eine schnellere Identifizierung von relevanten Beweisen und Informationen. Maschinelle Lernmodelle können auch Muster und relevante Zusammenhänge in Daten erkennen, die menschlichen Ermittler:innen möglicherweise entgehen. Jedoch seien auch potenzielle Gefahren wie Datenschutzverletzungen, Voreingenommenheit der Algorithmen und die Möglichkeit von Missbrauch oder Fehlinterpretation durch die menschlichen Nutzer nicht zu unterschätzen.
Danach bot der Chief Digital Officer des BMJ, Martin Hackl, einen Überblick über die bisherige Entwicklung im Bereich der Digitalisierung in der Justiz und informierte über die Erneuerung des Zielbildes der künftigen IT-Unterstützung. In seinem Vortrag „Von Justiz 3.0 zu Justiz 4.0“ widmete er sich den Herausforderungen, welche der Einsatz von künstlicher Intelligenz sowie der damit einhergehende notwendige Einklang mit gesetzlichen Rahmenbedingungen, ethischen Grundsätzen sowie effizienten Verhandlungen bringt.
Ideen und Erfahrungen aus Österreich und Deutschland
Am dritten Tag der Richter:innenwoche ging es um KI im Zivilrecht, im Strafrecht und in der Justizverwaltung. Sandra Buchinger und Stefan Herdega, beide vom Landesverwaltungsgericht Oberösterreich, schilderten in ihrem Vortrag u.a. den aktuellen Stand ihrer Entwicklungsarbeit an einer intelligenten sprachgesteuerten Suchmaschine, welche die richterliche Entscheidungsfindung unterstützen soll. Als Entwicklungspartner fungiert dabei das Software Competence Center Hagenberg.
Einen weiteren Erfahrungsbericht über Pilotprojekte in Deutschland lieferte Dr.in Bettina Mielke, Präsidentin des Landesgerichts Ingolstadt. Sie gab einen Überblick über unterschiedliche KI-Systeme, deren Funktionsweise durch maschinelles Lernen stetig optimiert werden soll. Als wichtigste Einsatzgebiete dafür stehen aufwendige Massen- und Umfangsverfahren im Fokus.
Rechtsanwältin Brigitta Winkler (Sydney) informierte in ihrem Vortrag über die Tätigkeit des Arbeitskreises „IT & Digitalisierung“ und vermittelte den Zuhörer:innen einen Eindruck davon, wie die Digitalisierung in die tägliche Arbeit von Rechtsanwält:innen Einzug hält und welche Herausforderungen damit verbunden sind.
Nach der Mittagspause widmeten sich Bettina Mielke, Gernot Kanduth, Präsident der Vereinigung der österreichischen Richterinnen und Richter, Michael Kunz vom Oberlandesgericht Wien und Petra Cernochova, Vizepräsidentin der Österreichischen Rechtsanwaltskammer, in einer Podiumsdiskussion, moderiert von Martin Hackl, Thema „Implementierung von KI in Rechtssystem und Gerichtsalltag“.