Fachbücher. Eine Neuerscheinung beleuchtet die Trends im Religionsrecht – zwischen Pluralisierung, Säkularisierung und Re-Sakralisierung.
In den ersten Dezennien des 21. Jahrhunderts hat sich das Religionsrecht zum „eigentlich ‚politischen‘ Recht unserer Tage“ entwickelt (Christoph Möllers), was in einer dichten religionsrechtlichen Gesetzgebung und einer dynamischen Rechtsprechung Niederschlag gefunden hat, heißt es beim Fachverlag Facultas.
Die Neuerscheinung „Grundriss Religionsrecht“ soll die Entwicklungen beleuchten: Die Autoren sind Emer. o. Univ.-Prof. Dr. Richard Potz (ehem. Vorstand des Instituts für Rechtsphilosophie, Religions- und Kulturrecht an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Uni Wien) und Hon.-Prof. Dr. Brigitte Schinkele (Uni Wien).
Pluralisierung, Säkularisierung und Re-Sakralisierung
Eine der wichtigsten gesellschaftlichen Triebkräfte für diese Entwicklungen ist die Pluralisierung der religiösen Landschaft, eingebunden in dynamische gesellschaftliche Wandlungsprozesse, schreiben Potz und Schinkele im Vorwort: Die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts war in Europa durch weiter voranschreitende Säkularisierungsvorgänge, zunehmende religiöse Pluralisierung, Individualisierung von religiösen Entscheidungen, Entkirchlichung und Auflösung volkskirchlicher Strukturen, sowie gleichzeitig durch Re-Sakralisierungen, aktuelle Formen der Verkirchlichung und erneute Präsenz von Religion in Politik und Öffentlichkeit charakterisiert. Diese unterschiedlichen historischen Prozesskategorien wirken sowohl komplementär als auch antagonistisch und manchmal sogar beides zugleich.
Für den säkularen, religiös-neutralen Staat gelte es, die Herausforderung gerade angesichts der zunehmenden Pluralisierung und der Überlagerung durch andere Politiken, wie etwa Integrations- und Sicherheitspolitik, zu bewältigen. Diese Entwicklungen bringen auch die Gefahr von Beeinträchtigungen der Religionsfreiheit mit sich und verleihen dem österreichischen Religionsrecht, eingebunden in die europäische Perspektive, merkbar neue Akzente.
Auf dem Weg zum vereinheitlichten Religionsrecht
Es ist ein „europäisches Grundmodell“ (Common European Pattern) im Entstehen begriffen, das demnach folgende Charakteristika aufweist:
- umfassende Gewährleistung der individuellen Religionsfreiheit
- das Prinzip der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates
- die Einrichtung spezifischer Rechtsformen für Religionsgemeinschaften
„Grundriss Religionsrecht“ stellt Religionsrecht als eine Querschnittsmaterie dar, welche den rechtlichen Besonderheiten der religiös-weltanschaulichen Dimension in ihrer Gesamtheit Rechnung trägt, so der Verlag.