Finanzbehörden. Österreichs Finanzaufsicht FMA hat die regulatorische Grundlage für die digitale Genehmigung von Kapitalmarktprospekten ab 2025 geschaffen.
Mit der jetzt erlassenen „Secure Electronic Prospectus Portal – Verordnung“, kurz SEPP-VO, schaffe die Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA die regulatorische Grundlage für die vollelektronische Einreichung und Billigung von Kapitalmarktprospekten ab kommendem Jahr, heißt es in einer Aussendung.
Mit SEPP werde die FMA eines der modernsten Portale zur Einreichung von Kapitalmarktprospekten in Europa anbieten. Ein Prospekteinreicher kann seine Identität elektronisch nachweisen und den eingereichten Prospekt digital authentifizieren; auch in Vertretung des Emittenten. Die FMA könne den Prospekt nach erfolgter Prüfung samt elektronischem Billigungsvermerk ohne Medienbruch dem Emittenten zur Veröffentlichung und der Oesterreichischen Kontrollbank (OeKB) zur elektronischen Hinterlegung übermitteln.
Für den ganzen europäischen Binnenmarkt
Die SEPP-VO regelt demnach die technischen Aspekte, die erfüllt werden müssen, damit ein elektronisch bei der FMA eingereichter Prospekt zweifelsfrei dem Einreicher und dem Emittenten zugerechnet werden kann. Dafür werden Funktionalitäten der Elektronischen Identität (E-ID) genutzt.
Das schaffe die rechtlichen Voraussetzungen, damit sich Markt und Aufsicht auf das digitale Portal für Kapitalmarktprospekte, das mit Jahreswechsel online gehen wird, konkret vorbereiten können. Die technische Lösung entspreche dem harmonisierten EU-Rechtsrahmen , womit die Kapitalmarktprospekte im ganzen europäischen Binnenmarkt zur Verfügung stehen.
Meilenstein der Digitalisierungsstrategie der FMA
„Die FMA treibt ihre Digitalisierungsstrategie konsequent voran“, so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller: „Unser ‘Secure Electronic Prospectus Portal – SEPP‘ ist ein wichtiger Meilenstein, um mit dem Markt modern und sicher kommunizieren zu können.“
Beaufsichtigte Unternehmen können auch schon über die FMA-Incoming-Plattform digital mit der Behörde kommunizieren und man ermögliche mit der neuen Verbraucherbeschwerde- und Anfrage-Datenbank „VERBA“ den Informationsaustausch mit Verbraucherinnen und Verbrauchern. Dabei komme auch KI zum Einsatz, so die FMA.