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EU-Taxonomie: 83 Prozent der Firmen entblättern sich

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Studie. BDO Austria und WU Wien haben erhoben, wie weit börsenotierte Unternehmen bereits die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung (EU-Taxonomie) erfüllen.

Konkret wurde im Rahmen der Studie erhoben, inwieweit 37 österreichische Nicht-Finanzunternehmen – alle an der Wiener Börse notiert – bereits die Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung im Rahmen der EU-Taxonomie-Verordnung erfüllen. Die Studie wurde laut Aussendung von BDO Austria und der Abteilung für Accounting & Reporting der Wirtschaftsuniversität Wien unter der Leitung von Univ.-Prof. Katrin Hummel erstellt.

Die Analyse umfasste die berichteten Kennzahlen und den durchschnittlichen Offenlegungsgrad der in der Verordnung geforderten Offenlegungspflichten. Die Datenbasis umfasst laut den Angaben für alle 37 Unternehmen die Jahre 2021 und 2022 bzw. im Falle von 14 Unternehmen auch die Kennzahlen bis inklusive 2023.

Offenlegungsgrad stark gestiegen

Zentrale Erkenntnisse der Studie:

  • Der Offenlegungsgrad stieg von 63% im Jahr 2021 auf 83% im Jahr 2022, was auf verbesserte Berichtsstrukturen und Prozesse hinweist und auf praktische Anwendungshilfen, u.a. durch die EU-Kommission, zurückzuführen sein könnte, so die Studienautor:innen.
  • Ein Vergleich der taxonomiefähigen Umsatzerlöse, CapEx (Investitionen in längerfristige Anlagegüter) und OpEx (laufende Betriebsausgaben) für 2021 und 2022 zeigt keine signifikanten Änderungen.
  • Die taxonomiefähigen Anteile für CapEx und OpEx seien in den beiden Jahren höher als die für Umsatzerlöse, was auf zusätzliche Klimaschutzmaßnahmen und den Bezug von Produkten und Dienstleistungen aus anderen Sektoren hinweisen könnte.
  • Im Jahr 2022 betrug der durchschnittliche Anteil taxonomiekonformer Umsatzerlöse 11,7%, für CapEx 25,7% und 19,6% für OpEx.

Wo Verbesserungspotenzial besteht

„Die vorliegende Studie bietet erstmals einen umfangreichen Einblick in die Berichterstattungspraxis österreichischer Nicht-Finanzunternehmen gemäß EU-Taxonomie-Verordnung. Insgesamt zeichnen die Ergebnisse ein positives Bild. Verbesserungspotenzial besteht jedoch beispielsweise noch bei Angaben zur Klimarisiko- und Vulnerabilitätsanalyse“, so Univ.-Prof. Katrin Hummel.

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