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Webinar: Scheinfirmen erkennen – hohe Strafen vermeiden

Roland Beranek ©Gabor Bota / BMD Akademie

Red Flags. Die Gefahr, ein Scheinunternehmen zu beauftragen, ist größer als man denkt: Die Strafen für Auftraggeber wurden gerade erst verschärft. Finanzpolizei-Chef Wilfried Lehner zeigt in einem BMD Akademie-Webinar, wie die Gefahr vermieden werden kann.

Die Gefahr, ein Scheinunternehmen zu beauftragen, ist groß und mit wirklich teuren Konsequenzen verbunden, warnt Roland Beranek, Leiter der BMD Akademie: Durch die wesentlichen Änderungen und Erweiterungen im Betrugsbekämpfungsgesetz ergeben sich viele wichtige und notwendige Aspekte für Praktikerinnen und -praktiker, egal ob diese direkt im Unternehmen eingesetzt sind oder als Steuerberater extern aktiv werden. Das Betrugsbekämpfungsgesetz wurde entsprechend verändert bzw. verschärft, so Beranek.

Vorsicht vor der Schwarzen Liste

Das Finanzministerium (BMF) führt eine Liste von Scheinfirmen, konkret jener Unternehmen, die seit 2016 rechtskräftig per Bescheid als solche festgestellt wurden. Der beauftragende Unternehmer haftet nach § 9 SBBG ab der rechtskräftigen Feststellung des Scheinunternehmens zusätzlich zum Scheinunternehmen als Bürge und Zahler. Dabei geht es etwa um die Ansprüche der Arbeitnehmer auf Entlohnung – es kann also richtig teuer werden.

Der Inhalt

Wilfried Lehner, Leiter der Finanzpolizei Österreich, klärt in dem Live-Webinar der BMD Akademie am 18.07.2024 u.a. über folgende Themen auf:

  • Betrugsmodell der Scheinunternehmen
  • Mögliche abgabenrechtliche, strafrechtliche und verwaltungsstrafrechtliche Konsequenzen
  • Entdecken von Scheinunternehmen und Scheinrechnungen
  • Ausblick auf mögliche neue Entwicklungen durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2024
  • Automatische Scheinfirmenkontrolle und -entdeckung in NTCS

 

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