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Recht

Strafverteidigung: Staat zahlt bei Freispruch bis zu 60.000 Euro

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Justizausschuss des Nationalrats. Die öffentliche Hand übernimmt künftig deutlich höhere Strafverteidiungskosten bei Freisprüchen und eingestellten Ermittlungen – bis zu einer Höchstgrenze.

Auf eine Weiterentwicklung des Rechtssystems zielt die Regierungsvorlage aus dem Justizministerium zur Ausweitung des Verteidigungskostenbeitrags ab, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet. Bei der Vorstellung des Vorhabens hieß es seitens der Regierung, dass dafür 2024 insgesamt Budgetmittel in Höhe von 70 Millionen Euro reserviert sind, mit einer Evaluierung und eventuellen Aufstockung im Folgejahr.

Deutlich aufgestockt, aber gedeckelt

Laut Erläuterungen haben sich in der aktuellen Legislaturperiode alle Parlamentsparteien für die Erhöhung als Gebot der Gerechtigkeit ausgesprochen. Folgendes ist laut Vorlage, die jetzt den Justizausschuss des Nationalrats erreicht hat, geplant:

  • Der Verteidigungskostenbeitrag bei Freispruch soll deutlich aufgestockt und mit der Möglichkeit einer Überschreitung versehen werden. Insbesondere soll an Freigesprochene bei längeren und umfangreichen Verfahren ein adäquaterer Verteidigungskostenbeitrag getroffen werden können, so die Erläuterungen zur Änderung der Strafprozeßordnung (StPO).
  • Darüber hinaus soll ein Ersatzanspruch bei Einstellung eines Ermittlungsverfahrens eingeführt werden, den es nach geltender Rechtslage bisher nicht gebe. Auch hier soll die Möglichkeit bestehen, bei längerer Dauer oder extremem Umfang des Verfahrens die eingeführten Höchstsätze zu überschreiten.

Die neuen Höchstgrenzen

Insgesamt soll eine deutlich einzelfallgerechtere Bemessung des Verteidigungskostenbeitrags erfolgen. Die Bemessung des Beitrags stehe aber auch weiterhin unter dem Blickwinkel der Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit der Verteidigung bzw. der einzelnen Verteidigungshandlungen, so die Erläuterungen.

  • Konkret soll bei Einstellung des Verfahrens der Verteidigungskostenbeitrag mit maximal 6.000 € festgesetzt werden. Etwa bei längeren bzw. komplexeren Verfahren soll aber der Betrag um die Hälfte, bei „extremem Umfang“ des Verfahrens auf das Doppelte erhöht werden können.
  • Bei Freispruch sollen die Pauschalhöchstsätze für die Bemessung des Verteidigungskostenbeitrags für Schöffen- und Geschworenenverfahren im Vergleich zu den bisherigen auf künftig 30.000 € versechs- bzw. verdreifacht werden. Beim Höchstsatz für Einzelrichterverfahren am Landesgericht ist eine Vervierfachung auf 13.000 €, für Verfahren vor den Bezirksgerichten eine Verfünffachung auf 5.000 € vorgesehen. Auch hier ist eine Möglichkeit der Erhöhung etwa bei längerer Dauer um die Hälfte, bei extremem Umfang auf das Doppelte des Höchstbeitrags vorgesehen.

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