Open menu
Business, Recht, Tools

Sammelklagen: Neue Verbandsklage startet in Österreich

Parlament ©Parlamentsdirektion / Hertha Hurnaus

Parlament. Neben den Koalitionsparteien ÖVP und Grüne stimmte auch die FPÖ für die Regierungsvorlage zur Verbandsklage. Sie ermächtigt Verbraucher-Organisationen zu Sammelklagen ab 50 Betroffenen.

Aus einer Reihe an Regierungsvorlagen von Justizministerin Alma Zadić und Gesetzesanträgen der Koalitionsparteien, die der Justizausschuss jetzt verhandelte, stimmten ÖVP, Grüne und FPÖ für jene mit Neuerungen zur Verbandsklage. Verbraucherschutzeinrichtungen sollen im kollektiven Interesse von mindestens 50 Verbraucher:innen künftig Unternehmen auf Abhilfe, also etwa auf Schadenersatz, klagen können.

Eine weitere Regierungsvorlage zielt auf Steuertransparenz multinationaler Unternehmen ab. So sollen in Umsetzung einer EU-Richtlinie Konzerne in Österreich künftig verpflichtet werden, ihre Ertragsteuerinformationsberichte auch beim Firmenbuchgericht einzureichen, damit sie über das Firmenbuch öffentlich abrufbar sind. Mit einem im Ausschuss eingebrachten Abänderungsantrag der Koalitionsparteien trafen ÖVP und Grüne noch einige Klarstellungen. Für die Vorlage sprachen sich im Ausschuss alle Parteien außer die FPÖ aus, die aber eine Zustimmung im Plenum noch offen ließ.

Regierungsvorlage für Verbandsklage ab 50 Betroffenen

Eine neue Möglichkeit von Verbandsklagen sieht der Gesetzentwurf aus dem Justizministerium in Umsetzung der EU-Verbandsklagen-Richtlinie vor, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet. Verbraucher:innen und Verbraucher, die von einem Unternehmen geschädigt wurden, sollen künftig nicht mehr nur von Unterlassungsentscheidungen durch Verbraucherschutzeinrichtungen profitieren, sondern durch die Verbandsklage ab 50 Betroffenen unmittelbar Abhilfe bzw. Leistungsansprüche erreichen können, so die Erläuterungen. Der Beitritt zu einer Verbandsklage soll nach den Vorstellungen der Richtlinie einen geringeren finanziellen Aufwand für sie verursachen als die Klagsführung als Einzelklägerin oder Einzelkläger.

Als qualifizierte Einrichtungen, die Verbandsklagen durchführen können, werden im Gesetz die Wirtschaftskammer Österreich, die Bundesarbeiterkammer, der Landarbeiterkammertag, die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs, der Österreichische Gewerkschaftsbund, der Verein für Konsumenteninformation und der Österreichische Seniorenrat angeführt. Aber auch weitere Organisationen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Antrag an den Bundeskartellanwalt stellen, als solche Einrichtung qualifiziert zu werden. Zu den Voraussetzungen dafür zählt beispielsweise, dass die Organisation bereits vor der Antragstellung zwölf Monate zum Schutz der Verbraucherinteressen tätig gewesen sein muss und „ein legitimes Interesse“ am Schutz der Verbraucherinteressen hat.

In erster Instanz soll für alle Verbandsklagen ausschließlich das Handelsgericht Wien zuständig sein. Die im Entwurf ebenfalls vorgeschlagene Verbandsklage auf Unterlassung soll den bereits vorhandenen Rechtsschutz durch Verbandsklagen unberührt lassen. Dazu soll aber ein paralleler Rechtsschutzweg ermöglicht werden, der den qualifizierten Einrichtungen die Wahl lässt, nach welchen Bestimmungen sie eine allfällige Klage erheben wollen.

Drittfinanzierung von Verbandsklagen erlaubt

Ausdrücklich ermöglicht wird außerdem die Drittfinanzierung von Verbandsklagen auf Abhilfe, wobei die Ausgestaltung von Verträgen über eine Drittfinanzierung laut Erläuterungen bewusst einer privatautonomen Regelung überlassen wird. Wichtig sei aber, dass sichergestellt wird, dass die Einflussnahme des Drittfinanzierers nicht über das aus der Drittfinanzierung heraus resultierende finanzielle Interesse hinausgeht. Der Schutz der kollektiven Interessen der dem Verfahren Beitretenden dürfe nicht aus dem Fokus geraten. Eine etwaige Beitrittsgebühr zum Verfahren seitens der Verbraucherschutzeinrichtung soll außerdem nicht höher als 20 % der geltend gemachten Anspruchssumme des jeweils Beitretenden sein und darf den Betrag von 250 € nicht überschreiten, so die Erläuterungen.

Insgesamt habe man mit den neuen Regelungen einen guten Kompromiss gefunden, auch im Sinne der Verbraucher:innen, sagte Justizministerin Alma Zadić. Für viele Verbraucher:innen sei ein Gang zu Gericht mit einem hohen Aufwand und Prozessrisiko im Verhältnis zu den Ressourcen von Konzernen verbunden. Auch die Möglichkeit der Drittfinanzierung stelle eine Errungenschaft dar, so Zadić. Die Bündelung aller Verbandsklagen am Handelsgericht Wien soll der Justizministerin zufolge unter anderem zu einheitlicher Rechtsprechung führen.

Aus Sicht von Johannes Margreiter (NEOS) stellt die Vorlage einen „Grundstein“ für ein System der Verbandsklagen dar, es gebe aber einige Kritikpunkte, weshalb er sich eine Zustimmung im Plenum vorbehalte. So wäre aus seiner Sicht etwa eine Obergrenze beim Anteil der Prozesskostenfinanzierung wünschenswert. Harald Stefan (FPÖ) betonte, dem Thema Verbandsklage schon lange positiv gegenüber zu stehen, weshalb er dem Vorhaben zustimmen werde. Christian Drobits (SPÖ) bemängelte etwa, dass auch „Sammelkapitalklagen“ nicht auszuschließen seien. Er behalte sich bis zum Plenum eine Zustimmung vor.

Weitere Meldungen:

  1. Das Ende der Demokratie 1933 – Lehren aus wissenschaftlicher Sicht
  2. So funktioniert Österreichs erste Dreier-Koalition
  3. EU will Finanz-Schurken über Plattform SIENA jagen, Österreich macht mit
  4. noyb von Max Schrems jagt jetzt auch Banken wegen Zinsregeln

Schreiben Sie einen Kommentar