Frankfurt. Die Deutsche Kreditbank hat einen Basisprospekt für die neuen Europäischen Grünen Anleihen begeben – den mutmaßlich ersten in Europa, so die beratende Kanzlei Hogan Lovells. Anwendbar ist der EU Green Bond Standard ab Dezember.
Unter Leitung des Frankfurter Partners Jochen Seitz hat Hogan Lovells die Deutsche Kreditbank (DKB) zu dem ersten von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) gebilligten und mutmaßlich europaweit ersten Basisprospekt für die Emission von Europäischen Grünen Anleihen beraten, so die Kanzlei.
Es handelt sich dabei um Green Bonds gemäß der Verordnung (EU) 2023/2631 über europäische grüne Anleihen (EU Green Bond Standard). Im Team von Hogan Lovells waren neben Seitz auch Stefan Schrewe (Counsel), Anna Hersener (Associate) und Ylenia Ruggieri (Senior Business Lawyer; alle Kapitalmarktrecht, Frankfurt)
Der Basisprospekt für Europäische Grüne Anleihen
Der Basisprospekt der DKB, der am 29. Mai 2024 von der BaFin gebilligt wurde, sieht – neben der Möglichkeit Green Bonds im Einklang mit den ICMA Green Bond Principles und Social Bonds im Einklang mit den ICMA Social Bond Principles zu begeben -, auch die Möglichkeit vor, ab dem 21. Dezember 2024 Europäische Grüne Anleihen gemäß dem EU Green Bond Standard zu begeben.
Der EU Green Bond Standard ist am 20. Dezember 2023 in Kraft getreten und ist ab dem 21. Dezember 2024 anwendbar. Mit dem EU Green Bond Standard beabsichtigt der EU-Gesetzgeber, einen umfassenden und einheitlichen Rechtsrahmen für die Begebung und Vermarktung von grünen bzw. als ökologisch nachhaltig vermarkteten Anleihen zu schaffen. Die Erlöse von Anleihen, die das freiwillige Qualitätssiegel EU Green Bond verwenden, müssen für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten gemäß den Vorgaben der Taxonomieverordnung, konkretisiert durch technische Bewertungskriterien der europäischen Kommission, verwendet werden.
Aufsicht konkretisiert Regeln – aber weitere folgen
Eine taxonomiekonforme Mittelverwendung erfordert laut Hogan Lovells, dass die wirtschaftlichen Aktivitäten, einen wesentlichen Beitrag zur Verwirklichung eines oder mehrerer der in der Taxonomieverordnung festgelegten Umweltziele leisten. Um die Einhaltung der Anforderungen unter dem EU Green Bond Standard sicherzustellen, treffen Emittenten Europäischer Grüner Anleihen umfassende Informations- und Berichtspflichten, u.a. müssen ein Informationsblatt sowie Allokations- und Wirkungsberichte erstellt werden. Zudem wird den nationalen Aufsichtsbehörden ein breites Repertoire an hoheitlichen Eingriffsbefugnissen eingeräumt.
Die BaFin habe nun erstmals definiert, welche Anforderungen für Basisprospekte zur Emission von Europäischen Grünen Anleihen bestehen. Der Prospekt muss im Einklang mit dem ESMA-Statement zu „Sustainability disclosure in prospectuses“ vom 11. Juli 2023 (ESMA32-1399193447-441) detaillierte Angaben zur Erlösverwendung, inklusive Angaben zur Taxonomiekonformität, sowie zu den wesentlichen Informationsbestandteilen und zur Verfügbarkeit des nach dem EU Green Bond Standards erforderlichen Informationsblatts enthalten.
Zu einem späteren Zeitpunkt werden in Form von delegierten Rechtsakten der Europäischen Kommission weitere prospektrechtliche Anforderungen für Europäische Grüne Anleihen festgelegt werden. Die delegierten Rechtsakte sind nach der im Rahmen des EU Listing Acts zu ändernden Prospektverordnung zu erstellen. Die Änderungen zur Prospektverordnung werden voraussichtlich im Herbst 2024 in Kraft treten, die Europäische Kommission hat dann 18 Monate Zeit für den Erlass dieser Rechtsakte, so die Kanzlei.