Wien. Die Rechte der Behinderten-Organisationen werden ausgebaut. Und Unternehmen ab 400 Beschäftigten müssen künftig Spezialisten für Barrierefreiheit bestellen.
Verschiedene Verbesserungen für Menschen mit Behinderung soll ein von den Koalitionsparteien vorgelegter Gesetzentwurf bringen, der eine Novellierung des Bundesbehindertengesetzes und des Behinderteneinstellungsgesetzes zum Inhalt hat.
Dieser sieht unter anderem vor, die Behindertenanwaltschaft und den Bundesbehindertenbeirat zu stärken und den Österreichischen Behindertenrat mit jährlich 870.000 € finanziell abzusichern. Zudem sollen Unternehmen mit mindestens 400 Beschäftigten zur Bestellung eines bzw. einer Barrierefreiheitsbeauftragten verpflichtet werden. Auch bürokratische Erleichterungen bei der Beantragung eines Behindertenpasses sind Teil des Pakets, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.
Behindertenbeirat spricht in jedem Ministerium mit
Gemäß dem Gesetzentwurf soll der Bundesbehindertenbeirat künftig nicht nur das Sozialministerium, sondern die gesamte Regierung beraten und in sämtlichen Belangen, die Menschen mit Behinderung betreffen, gehört werden. Vor diesem Hintergrund wird auch die Zahl der Beiratsmitglieder aufgestockt. Da jedes Ministerium in Hinkunft einen Vertreter bzw. eine Vertreterin in den Beirat entsenden soll, wird auch die Zahl der Vertreter:innen von Menschen mit Behinderung paritätisch angehoben.
Zudem wird innerhalb des Beirats eine Kommission eingerichtet, die für die Vorbereitung von Gutachten, Stellungnahmen und Empfehlungen zuständig sein wird. Sie soll insbesondere aus Interessenvertreter:innen, Betroffenen und dem Behindertenanwalt bzw. der Behindertenanwältin bestehen.
Behindertenanwaltschaft wird aufgerüstet
Eine Aufwertung erfährt auch die Behindertenanwaltschaft als Beratungs- und Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung bei Diskriminierungserfahrungen:
- So soll der Behindertenanwalt bzw. die Behindertenanwältin diese Funktion in jedem Fall hauptberuflich ausüben und die Stellvertretung dieses unabhängigen und weisungsfreien Organs klarer geregelt werden.
- Zudem können künftig Regionalstellen eingerichtet werden, wobei solche den Erläuterungen zufolge vorerst in Wien, Salzburg und Graz geplant sind. Dadurch soll der Zugang zur Behindertenanwaltschaft niederschwelliger werden.
- Gleichzeitig wird klargestellt, dass der Behindertenanwalt bzw. die Behindertenanwältin bei vermuteten Diskriminierungen auch im Namen der betroffenen Person das Schlichtungsverfahren im Sozialministeriumservice führen kann.
Sowohl die Funktionsperiode des Bundesbehindertenbeirats als auch jene des Behindertenanwalts bzw. der Behindertenanwältin werden von vier auf fünf Jahre verlängert.
Um Menschen mit Behinderung administrativ zu entlasten, soll bei der Beantragung eines Behindertenpasses in Bezug auf das erforderliche Lichtbild künftig vorrangig auf bestehende Datenbanken zugegriffen werden. Auch eine Vereinfachung bei der Identitätsfeststellung ist vorgesehen.
Barrierefreiheitsbeauftragte in großen Unternehmen
Mit der vorgeschlagenen Novellierung des Behinderteneinstellungsgesetzes werden die bereits bestehenden Barrierefreiheitsbeauftragten der Ministerien gesetzlich verankert und ihre Zuständigkeit klar geregelt. Zudem sollen künftig auch Unternehmen, die mehr als 400 Arbeitnehmer:innen beschäftigen, Barrierefreiheitsbeauftragte einrichten müssen.
Die Koalitionsparteien erwarten sich davon eine stärkere Berücksichtigung von Barrierefreiheitsanforderungen bereits bei der Planung. Das helfe auch, Zeit und Kosten nachträglicher Adaptierungen zu sparen, heißt es dazu in den Erläuterungen.
Weitere Änderungen betreffen die gesetzlichen Vorgaben für Integrative Betriebe. Zudem wird aufgrund einer divergierenden Rechtsprechung von OGH und VwGH gesetzlich klargestellt, dass ein Behindertenpass allein noch keinen Nachweis für die Zugehörigkeit eines Arbeitnehmers bzw. einer Arbeitnehmerin zum Kreis der begünstigen Behinderten darstellt.