Wien. Die Installierung von „Balkonkraftwerken“ für Sonnenstrom soll ab 1. September 2024 leichter möglich sein.
Ein Abänderungsantrag von ÖVP und Grünen zum Wohnungseigentumsgesetz sieht Erleichterungen bei der Genehmigung von Balkonkraftwerken vor und wurde mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet.
Die anderen Wohnungseigentümer müssen nur schweigen
Im Konkreten gilt die für die Anbringung der Photovoltaik-Anlagen erforderliche Zustimmung durch die anderen Wohnungseigentümer:innen schon dann als erteilt, wenn sie vor der geplanten Änderung verständigt werden und innerhalb von zwei Monaten nicht widersprochen haben. Davon umfasst sind Kleinsterzeugungsanlagen mit einer Leistung von weniger als 0,8 kW, die an eine bereits vorhandene Steckdocke angesteckt werden können.
Wenn also künftig alle Wohnungseigentümer:innen vor der Montage von kleinen PV-Anlagen verständigt werden und niemand widerspricht, dann steht einer Installierung nichts mehr im Wege.
Die Hoffnungen
Es sei erfreulich, dass mit der Novelle eine wichtige klimaschützende Maßnahme im Rahmen des Wohnungseigentumsrechts erleichtert werde, unterstrich Justizministerin Alma Zadić. Die Balkonkraftwerke können einen entscheidenden Beitrag zu mehr Energieunabhängigkeit leisten. Sie war überzeugt davon, dass eine ausgewogene Regelung gefunden wurde, die die Interessen aller Wohnungseigentümer:innen ausreichend berücksichtige.
Von einer Beseitigung eines großen Ärgernisses im Zusammenhang mit der Installierung von Balkonkraftwerken sprach Lukas Hammer (Grüne), weil bis dato alle Miteigentümer:innen aktiv zustimmen mussten. Zusätzlich werde die Errichtung von Balkonkraftwerken als privilegierte Änderung im Wohnungseigentumsgesetz festgelegt, wodurch sich niemand mehr querlegen könne. Mit einer 800-Watt-PV-Anlage könne man den Kühlschrank und die Waschmaschine ein Jahr lang betreiben, rechnete er vor. Heute sei somit ein guter Tag für die Energiewende, betonte Hammer.
Nachdem österreichweit bereits mehrere Zehntausend PV-Balkonanlagen in Betrieb seien, halte er es für gerechtfertigt, einen vereinfachten Zugang zur Montage von Solarmodulen zu schaffen, konstatierte Abgeordneter Johann Singer (ÖVP).
„Grundsätzliche Änderung der Zustimmungsvoraussetzungen gewünscht“
Philipp Schrangl (FPÖ) kritisierte, dass die Abänderungen zum Wohnungseigentumsgesetz sehr kurzfristig eingebracht wurden. Auch inhaltlich war er nicht ganz zufrieden, da der Antrag aus seiner Sicht zu wenig weit gehe. Seine Fraktion hätte sich nämlich generell eine Reform der Zustimmungsvoraussetzungen im Gesetz gewünscht.
Ruth Becher (SPÖ) nahm ihre Rede zudem zum Anlass, Bilanz zu ziehen. Viereinhalb Jahre schwarz-grüner Regierung hätten nicht nur zu den größten Mietpreissteigerungen seit Einführung des Mietrechtsgesetzes geführt, sondern auch zu einem Einbrechen der Neubaubranche. Angesichts der Herausforderungen in der Wohnpolitik sei die heutige Änderung nur ein sehr kleiner Schritt. Man dürfe sich nun zwar ein Solarpanel über die Brüstung hängen, die Kosten für die Anschaffung würden sich aber kaum amortisieren, gab sie zu bedenken.
Seine Fraktion werde den Änderungen zustimmen, kündigte Karl-Arthur Arlamovsky (NEOS) an. Die Balkonkraftwerke können nicht nur zur Reduktion der Stromkosten beitragen, sondern auch bei längerfristigen Stromausfällen einspringen. Nicht gefallen habe ihm allerdings der parlamentarische Prozess, der dem Beschluss vorausgegangen sei.