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Business, Recht

Regeln zur Flächenwidmung werden in Österreich umgebaut

Nationalratssaal ©Parlamentsdirektion / Hertha Hurnaus

Parlament. Mit einer Verfassungsnovelle werden die Länder ermächtigt, landesgesetzliche Regeln in Bezug auf die sogenannte „Vertragsraumordnung“ zu beschließen.

Ziel ist es, mehr Rechtssicherheit für Gemeinden zu schaffen und ihnen beispielsweise zu ermöglichen, Flächenwidmungen an bestimmte Auflagen zu knüpfen. Als Beispiele nannte ÖVP-Abgeordneter Johann Singer im Nationalrat kurz vor Beginn der Sommerpause etwa die Bereitstellung von Grundstücken für leistbaren Wohnraum, die Errichtung von Geh- und Radwegen und von Spielplätzen oder Maßnahmen zum Erhalt von Ortskernen. Damit werde ein weiterer Punkt aus dem Regierungsprogramm umgesetzt, so Singer laut Parlamentskorrespondenz.

Kritik von FPÖ und NEOS

FPÖ und NEOS sehen das Vorhaben allerdings kritisch. Damit würde nicht nur tiefgreifend in die Rechte von Grundeigentümer:innen eingegriffen, sondern auch die Rechte von Bürgermeister:innen eingeschränkt, sagte etwa Werner Herbert (FPÖ). Er glaubt außerdem nicht, dass die Verfassungsnovelle dazu beitragen wird, mehr leistbaren Wohnraum zu schaffen. Vielmehr ist seiner Meinung nach eine Verteuerung von Mieten durch die Weitergabe von Kosten zu befürchten. Herbert verwies überdies auf „zahlreiche“ kritische Stellungnahmen im Begutachtungsverfahren, etwa von Seiten der Wirtschaftskammer und des Verfassungsgerichtshofs.

Ähnlich wie Herbert argumentierte NEOS-Abgeordneter Johannes Margreiter. Es werde keine Rechtssicherheit geschaffen, sondern ein „verfassungsrechtlicher Irrweg“ beschritten, der zu weiteren Klagen vor dem VfGH führen werde, glaubt er. Zudem befürchtet er „intransparente Deals“ zum Schaden der Allgemeinheit, ohne dass der übermäßige Bodenverbrauch in Österreich dadurch gestoppt werden kann. Bereits in den 90er-Jahren habe der Verfassungsgerichtshof in „einem wegweisenden Urteil“ erklärt, dass es nicht möglich sein dürfe, sich Umwidmungen zu kaufen.

Gemeinden hätten derzeit nur eingeschränkte Möglichkeiten, bestimmte Ziele über privatrechtliche Verträge einzufordern, gab Manfred Hofinger (ÖVP) zu bedenken. Nun werde mehr Flexibilität geschaffen. Das sei etwa auch für Tirol, wo Grund nur in beschränktem Ausmaß zur Verfügung stehe, wichtig.

SPÖ sorgt für nötige Zweidrittelmehrheit

Für die notwendige Zweidrittelmehrheit des Koalitionsantrags sorgten die Stimmen der SPÖ. Die Novelle schaffe mehr Rechtssicherheit und ermögliche den Gemeinden neue Formen der Siedlungs- und Baupolitik, machte SPÖ-Abgeordneter Jörg Leichtfried geltend und sprach von einem wesentlichen Schritt in die richtige Richtung.

Allerdings befürchtet die SPÖ, dass der Gesetzentwurf erst langfristig wirken wird. Sie forderte daher erneut zusätzliche Maßnahmen, um die Mietkosten zu senken. Es brauche einen Mietpreisstopp bis Ende 2026 und eine Begrenzung nachfolgender Mieterhöhungen auf maximal 2% jährlich, bekräftigte Selma Yildirim. Die Regierung habe die Menschen in Sachen leistbares Wohnen „im Regen stehen lassen“, insistierte Leichtfried.

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