Wien. Seit 1. Juli 2024 müssen alle Wiener Taxis Informationen zu den Fahrgastrechten mitführen. Verpflichtende QR-Codes erlauben es zusätzlich, online Feedback abzugeben.
Seit 1. Juli 2024 ist gesetzlich vorgeschrieben, dass alle Taxis Informationen mit den Fahrgastrechten und den Pflichten der Lenker anbieten, so Wirtschaftskammer Wien und Stadt Wien. Dies geschieht sowohl über Info-Karten, ähnlich den Sicherheitshinweisen in Flugzeugen, als auch über QR-Codes, die in den Fahrzeugen angebracht sind. Damit sei laut WKO ein wichtiger Schritt zu mehr Transparenz in der Taxi-Branche genommen: „Taxis sind im Personenverkehr unserer Stadt nicht wegzudenken und für viele Menschen in Wien unverzichtbar. Daher ist es wichtig, dass Kundinnen und Kunden ihre Rechte kennen. Gleichzeitig will und soll die Wiener Taxibranche hohen Qualitätsanforderungen gerecht werden. Mit den neuen QR-Codes in den Taxis schaffen wir zusätzlich zur Informationspflicht auch eine Feedback-Funktion. Darüber kann die Fahrt bewertet werden – und so die Qualität unmittelbar gesteigert werden“, so Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien.
Von jedem Sitzplatz aus sichtbar sind eine Info-Karte und ein QR-Code angebracht, die individuell für jedes einzelne der rund 7.000 Wiener Taxis gestaltet sind. So können Fahrgäste laut WKO den Namen des Taxi-Unternehmens, das Fahrzeugmodell und das Kennzeichen überprüfen und sichergehen, dass sie mit einem konzessionierten Wiener Taxi unterwegs sind.
Nur diese sind an die Fahrgastrechte, Tarife und sonstigen Bestimmungen der Wiener Landesbetriebsordnung gebunden, so die WKO. Typische konzessionierte Wiener Taxis erkennt man demnach außerdem bereits vor dem Einsteigen daran, dass das Fahrzeug ein Taxi-Schild am Dach und ein Wiener Kennzeichen hat, das mit den Buchstaben TX endet.
Freiwilliges Bewertungssystem
Darüber hinaus hat die Fachgruppe für Beförderungsgewerbe mit PKW in der Wirtschaftskammer Wien ein Bewertungssystem eingeführt. Wer den QR-Code scannt, kann auch für die Fahrt, den Fahrer bzw. die Fahrerin und das Fahrzeug ein bis fünf Sterne vergeben, heißt es.
Wenn man eine dieser drei Fragen mit nur einem oder zwei Sternen bewertet, erhält man zusätzlich die Möglichkeit mit Mehrfachantworten anzugeben, wieso man unzufrieden war. Bis zu diesem Punkt ist die Bewertung anonym.
Wer jedoch möchte, dass die Beschwerdekommission der Fachgruppe einen etwaigen Vorfall genauer unter die Lupe nimmt, muss seinen Klarnamen und eine gültige E-Mail-Adresse angeben. Außerdem gibt es die Möglichkeit, Fotos zu Dokumentationszwecken hochzuladen.
Neben dem QR-Code kann aber auch weiterhin Feedback über www.taxifeedback.at abgegeben werden. Die Gesamtbewertung eines Taxis ist allerdings laut WKO nicht öffentlich einsehbar.
Sieben Fahrgastrechte
Die Info-Karten sowie alle Informationen hinter dem QR-Code sind in deutscher und englischer Sprache verfasst. Die sieben relevantesten Fahrgastrechte laut WKO:
- Man sieht den Namen des Unternehmens, die Adresse, das KFZ-Kennzeichen und den Taxilenkerausweis am Armaturenbrett.
- Bei der Bezahlung erhält man ohne Aufforderung eine Rechnung. Diese muss laut WKO folgende Angaben enthalten: Wegstrecke in Kilometern, Fahrpreis, Datum, Kennzeichen, Name und Standort des Unternehmens, Kenn-Nummer zur Identifizierung des Taxi-Fahrers.
- Man kann immer mit Bankomatkarte zahlen.
- Es gilt die Beförderungspflicht: Das Taxi muss den Gast an das Ziel bringen, außer dieser raucht im Fahrzeug oder wirkt aggressiv bzw. gefährlich.
- Das Taxi muss immer den schnellsten Weg nehmen, außer der Gast will eine andere Strecke fahren. Man kann verlangen, dass ein Navigationsgerät verwendet wird.
- Der Taxifahrer muss dem Gast beim Ein- und Ausladen von Gepäck sowie, wenn nötig, beim Ein- und Aussteigen helfen.
- Die Sitzplätze, der Fußraum und der Kofferraum des Fahrzeugs müssen frei für den Gast sein.