Baustoffindustrie & Wettbewerb. Schönherr hat Austrotherm bei den fusionskontrollrechtlichen Anmeldungen im Zusammenhang mit dem Erwerb des EPS-Dämmstoffgeschäfts von Brucha beraten.
Die Austrotherm GmbH ist eine Tochtergesellschaft der Schmid Industrieholding. Bei den fusionskontrollrechtlichen Anmeldungen im Zusammenhang mit dem Erwerb des EPS-Dämmstoffgeschäftsbereichs des österreichischen Dämmstoffherstellers Brucha durch Austrotherm hat Wirtschaftskanzlei Schönherr beraten, so eine Aussendung.
Die Übernahme
Das EPS-Geschäft von Brucha soll die bestehende Dämmstoffproduktion von Austrotherm erweitern. Die übrigen Geschäftsbereiche von Brucha werden nicht von Austrotherm übernommen und Brucha konzentriere sich künftig auf seine Hauptgeschäftsfelder, die Produktion von Paneelen und Kühlzellen.
Die Austrotherm Gruppe erzielte im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz von rund 436 Mio. Euro mit 1.400 Mitarbeitenden. Sie hat 26 Produktionsstandorte für Dämmstoffe in 12 Ländern, darunter mehrere süd-/osteuropäische Staaten, Deutschland und die Türkei. Brucha ist ein familiengeführter Dämmstoffhersteller und Montagedienstleister für kälteisolierende Räume inklusive Paneelen, Kühlzellen, Türen & EPS. Im DACH-Raum und in den CEE-Ländern ist das Unternehmen auch für die Montage von für Kühl- und Spezialraumbau tätig.
Das Mandat
Schönherr hat im Zuge der Transaktion in Österreich und anderen europäischen Jurisdiktionen bei der Vorbereitung und Einbringung der fusionskontrollrechtlichen Anmeldungen als Berater fungiert und habe in allen Ländern Freigabe in Phase 1 erzielt. Darüber hinaus beriet Schönherr bei ausgewählten Fragestellungen in Zusammenhang mit dem Kaufvertrag sowie in allen arbeitsrechtlichen Aspekten.
Das Schönherr-Team, welches Austrotherm beriet, wurde von Franz Urlesberger (Partner) und Maha Zöhrer (Rechtsanwältin) geleitet und bestand außerdem aus Danijel Stevanović (Partner), Nina Rašljanin (Rechtsanwältin) und Filip Zafirovski (Rechtsanwaltsanwärter). Roman Perner (Partner) beriet bei ausgewählten Fragestellungen in Zusammenhang mit dem Kaufvertrag, Stefan Kühteubl (Partner) und Karin Pusch (Counsel) berieten arbeitsrechtlich.