Wien. Die österreichische Finanzmarktaufsicht FMA ernennt Anwalt und Wirtschaftsprüfer Gerd Konezny zum vorläufigen Verwalter bei der Euram Bank. Die Maßnahme gilt maximal 12 Monate.
Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) hat per Bescheid mit sofortiger Wirkung dem Vorstand des Kreditinstituts „European American Investment Bank AG“ (Euram Bank) mit Sitz 1010 Wien, Schottenring 18, den Rechtsanwalt und Wirtschaftsprüfer Gerd Konezny als vorläufigen Verwalter zur Seite gestellt. Die Maßnahme erfolge gemäß § 46 des Bundesgesetzes über die Sanierung und Abwicklung von Banken (BaSAG), wie es in einer Aussendung heißt.
Eine „Frühinterventionsmaßnahme“
Bei der Bestellung eines vorläufigen Verwalters handelt es sich um eine sogenannte Frühinterventionsmaßnahme, welche es der FMA ermögliche, tatsächlichen oder drohenden Verstößen gegen aufsichtsrechtliche Bestimmungen möglichst früh entgegenzuwirken. Aufgabe des vorläufigen Verwalters ist es demnach, alle ihm übertragenen Befugnisse auszuüben, um Lösungen zur sicheren Einhaltung des Aufsichtsrechts voranzubringen. Zu diesem Zweck haben die Geschäftsleiter der Bank bescheidgemäß mit dem vorläufigen Verwalter zusammenzuarbeiten und diesen insbesondere in sämtliche Agenden und Kompetenzen entsprechend der Geschäftsordnung der Euram Bank AG operativ einzubinden.
Überdies hat der Vorstand bei wesentlichen Geschäftsfällen vor der Entscheidung die Einwilligung des vorläufigen Verwalters einzuholen. Der Verwalter hat weiters Stellungnahmen und Mitteilungen der Bank an die Aufsicht auf deren Schlüssigkeit zu prüfen und die Finanzlage der Bank laufend einzuschätzen. Diese Frühinterventionsmaßnahme ist bis zur Behebung des Frühinterventionsbedarfs befristet, längstens jedoch auf zwölf Monate, so die FMA.