Retail & Class Action. Ein Webinar des Handelsverbands widmet sich Anfang September der neuen Verbandsklage. Drei Taylor Wessing-Partner aus der Litigation-Praxis referieren dazu.
Die Online-Veranstaltung am 3.9.2024 widmet sich der jetzt in Österreich umgesetzten neuen Verbandsklage, von der sich viele Beobachter eine deutliche Zunahme von Verfahren erwarten.
Die Verbandsklage neu
Die Richtlinie (EU) 2020/1828 sieht vor, dass Verbände, sogenannte „Qualifizierte Einrichtungen“ für Gruppen von Verbrauchern vor Gericht auftreten und für diese Klagen einbringen können. Dabei können diese Klagen von Prozessfinanzierern (auf Erfolgsbasis) unterstützt werden – das finanzielle Durchhaltevermögen steigt dadurch natürlich.
Qualifizierte Einrichtungen sollen Verbandsklagen auf Unterlassung gegen das rechtswidrige Verhalten von Unternehmern einbringen können, wenn dieses die kollektiven Interessen von Verbrauchern beeinträchtigt, schildert die Einladung des Handelsverbands. Sie sollen zudem auch Verbandsklagen auf Abhilfe einbringen können, deren Ziel es ist, konkreten Verbrauchern, die sich der Klage anschließen, eine konkrete Leistung (Schadenersatz, Gewährleistung, …) zu verschaffen.
Die Themen
Bei dem Webinar (mit anschließender Diskussion) geht es um die Verbandsklage neu aus Sicht des Handels, die Wahrscheinlichkeit, als Unternehmen direkt von einer solchen Klage betroffen zu sein und die Vorbereitung darauf.
Die Referenten sind Ivo Deskovic und Stefan Turic (beide Partner im Dispute Resolution-Team von Anwaltskanzlei Taylor Wessing in Wien) sowie Philipp Zumbo (Partner, Head of Disputes and Investigations CEE, Taylor Wessing Wien).