Wiener Neustadt. Schönherr berät bei einem Zubau für das Krebsbehandlungs- und Forschungszentrum MedAustron in Niederösterreich. Er soll die Behandlung von 1.200 Patienten pro Jahr ermöglichen.
Schönherr hat die EBG MedAustron GmbH bei der Erweiterung des Krebsbehandlungs- und Forschungszentrums MedAustron in Wiener Neustadt beraten. Konkret geht es um die UVP-Genehmigung für den Zubau eines weiteren Bestrahlungsraums (kurz IR5), der ausschließlich von einem neuen Teilchenbeschleuniger bedient wird.
Der genehmigte Zubau soll eine Behandlung von 1.200 Patient:innen pro Jahr ermöglichen. Ziel sei es außerdem, zusätzliche Behandlungsmöglichkeiten für bisher nicht erfolgreich behandelbare Tumore zu schaffen und die Ionentherapie einer größeren Anzahl von Patient:innen zugänglich zu machen.
Die zusätzliche synchrozyklotron-basierte Beschleunigeranlage ermögliche neben der Behandlung mit Protonen auch den vermehrten Einsatz von Kohlenstoffionen. Das Vorhaben sieht vor, dass der Zubau des Zentrums während aufrechten Krankenanstaltenbetriebs erfolgen soll.
Betreuung seit dem Jahr 2008
Schönherr berät MedAustron seit 2008 bei der Errichtung und Umsetzung des Zentrums für Ionentherapie und Forschung in Wiener Neustadt. Bisher bestand das MedAustron aus einem Teilchenbeschleuniger und vier Behandlungsräumen. Die Erweiterung fügt laut den Angaben nun einen Bestrahlungsraum (IR5) hinzu, der von einem neu zu errichtenden Teilchenbeschleuniger bestrahlt werden kann.
Das UVP-Verfahren für die Erweiterung IR5 umfasste Rechtsfragen zu anlagen- und umweltrechtlichen Themen, insbesondere zum Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz, Natur- und Artenschutzrecht sowie Strahlenschutz- und Krankenanstaltenrecht, heißt es.
Das Schönherr-Team, das MedAustron zum UVP-Verfahren berät, besteht aus Christoph Jirak (Rechtsanwalt, Leitung), Christian Schmelz (Partner), Sarah Wolf (Rechtsanwältin) und Valentin Dignös (Rechtsanwaltsanwärter).