Energie-Schock. Die Verbund AG hat sich mit dem VKI geeinigt: Kunden, die von der Preiserhöhung im Mai 2022 betroffen waren, erhalten Geld zurück – im Durchschnitt wohl 90 Euro.
Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat in einem vom Verein für Konsumenteninformation (VKI) im Auftrag des Sozialministeriums geführten Verfahren eine Klausel, in der Preisänderungen an den Strompreis-Index ÖSPI gekoppelt wurden, für unzulässig erklärt. Auf Grundlage dieser Klausel hatte Verbund zum 01.05.2022 eine Preiserhöhung durchgeführt.
Neue Spielregeln nach Urteil
Die Rechtsgrundlage für die seit Mai 2022 verrechneten erhöhten Tarife ist durch das Urteil weggefallen. VKI und Verbund haben sich nun auf eine unbürokratische Lösung für alle betroffenen Verbraucher:innen geeinigt, heißt es gleichlautend in Aussendungen der beiden Institutionen. Die Kunden erhalten für die Preiserhöhung vom 01.05.2022 demnach Geld zurück.
Die Anmeldung ist ab 02.09.2024 – bis spätestens 11.11.2024 – beim VKI online möglich, heißt es dazu. Der Verbund werde die betroffenen Kunden auch noch separat benachrichtigen, kündigt das Uternehmen an.
Im Durchschnitt 90 Euro möglich
„Wir freuen uns, dass wir mit der Verbund AG eine konsumentenfreundliche Lösung für alle Betroffenen gefunden haben“, so Stefan Schreiner, Leiter der Abteilung Sammelaktionen im VKI: „Betroffene Haushaltskund:innen mit einem durchschnittlichen Stromverbrauch von 3.300 kWh können in der Regel mit einem pauschalen Rückerstattungsbetrag von 90 Euro rechnen.“