ESG & Recht. Green Compliance soll die Einhaltung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards gewährleisten. Ein neuer „Kodex“ zeigt die Regeln.
Mit „Green Compliance“ soll die Einhaltung von Umwelt- und Nachhaltigkeitsstandards durch Unternehmen gewährleistet werden, heißt es bei Fachverlag LexisNexis. Die Neuerscheinung „Kodex Green Compliance“ (aus der Kodex-Reihe, herausgegeben von Werner Doralt) befindet sich laut den Angaben auf dem Stand 1.6.2024.
Die Inhalte
Behandelt werden demnach die Rechtsgebiete:
- Umweltrecht (Immissionsschutzrecht, Wasserrecht u.v.m.)
- Energierecht (ua Erneuerbare-Energien-Gesetz)
- Klimarecht (rechtliche Rahmenbedingungen zur Reduktion von Treibhausgasen)
- Chemikalienrecht und Abfallrecht
- Einhaltung von Lieferkettensorgfaltspflichten
- Arbeitnehmerschutz (inkl. Gesundheitsschutz und Arbeitnehmersicherheit)
- Vergaberecht in Hinblick auf Umweltaspekte bei der öffentlichen Auftragsvergabe
- Corporate Governance (Grundsätze verantwortungsvoller Unternehmungsführung und auch Unternehmenskontrollen)
Aktuelle Themen sind die Nachhaltigkeitsziele (SDGs & ESG):
- CSRD RL 2022/2464 Corporate Sustainability Reporting Directive
- ESRS VO 2023/2772 European Sustainability Reporting Standards
- Der Europäische Grüne Deal