Polizei & Datenschutz. Gegen Terrorismus und Kriminalität wollen die Polizeibehörden Österreichs und südosteuropäischer Staaten künftig Fingerabdrücke, DNA- und Fahrzeugregister-Daten austauschen.
Mit einer erhöhten Bedrohung durch den internationalen Terrorismus und grenzüberschreitender Kriminalität begründet die österreichische Bundesregierung laut Parlamentskorrespondenz ein Übereinkommen zwischen den Parteien der Konvention über polizeiliche Zusammenarbeit in Südosteuropa. Das Vorhaben hat jetzt den Innenausschuss des Nationalrats erreicht.
Der geplante Austausch
Der von Österreich mitinitiierten PCC SEE gehören derzeit zwölf Länder an. Neben Österreich sind dies Albanien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Kroatien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Rumänien, Serbien, Slowenien und Ungarn.
Mit dem vorliegenden Übereinkommen sollen im Rahmen der „Prümer Zusammenarbeit“ (Vereinbarung mit EU-Partnerstaaten zur polizeilichen Kooperation) bewährte Mittel wie der automatisierte Austausch von DNA-Daten, von daktyloskopischen Daten (Fingerabdrücken) und Fahrzeugregisterdaten auch den teilnehmenden Staaten der PCC SEE ermöglicht werden, heißt es.
Diese Ausweitung der internationalen Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich werde in Österreich die Aufklärung zahlreicher ungeklärter Straftaten und die rasche Identifizierung gefahndeter Straftäter:innen ermöglichen, heißt es in der Regierungsvorlage. Auch der Verwendung von wechselnden Falschidentitäten durch Kriminelle und der Herausforderung der illegalen Migration verspricht sich die Bundesregierung damit wirkungsvoller begegnen zu können.
Konkrete Maßnahmen und Regelungen
Analog zur „Prümer Zusammenarbeit“ sieht das Übereinkommen keine Einrichtung einer großen zentralen Datenbank vor, sondern ein anonymisiertes Abgleichen im Rahmen eines Treffer-/Nichttrefferverfahrens unter Nutzung der bestehenden nationalen Datenbanken. Nur in einem von forensischen Expert:innen bestätigten biometrischen Trefferfall sollen weitere personenbezogene Hintergrunddaten zwischen den nationalen Kontaktstellen der Mitgliedstaaten ausgetauscht werden.
Um dies zu ermöglichen, verpflichten sich die teilnehmenden Staaten laut Übereinkommen zur Einrichtung und Führung von zentralen nationalen DNA-Datenbanken. Dabei soll sich die internationale Zusammenarbeit auf Ermittlungen bei Straftaten und vermisste Personen beschränken; auch bei Fingerabdrücken ist das so vorgesehen. Als organisatorische Maßnahme werden nationale Kontaktstellen eingerichtet: In Österreich übernimmt die Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit im Bundeskriminalamt diese Aufgabe.
Direkter Zugriff auf Auto-Kennzeichen
Ergänzend dazu soll der Zugriff auf Fahrzeugregisterdaten ermöglicht werden. Anders als bei den DNA-Profilen und den daktyloskopischen Daten ist für diese kein Treffer-/Nichttrefferverfahren vorgesehen, sondern ein direkter Zugriff auf die Fahrzeugregisterdaten durch die nationalen Kontaktstellen.
Die automatisierte Suche darf laut Übereinkommen jedoch nur mit bestimmten Einschränkungen und ebenfalls nur für klar definierte Zwecke wie die Aufklärung von Straftaten oder die Identifizierung von vermissten Personen erfolgen. Aufgrund der besonderen Sensibilität des Vertragsgegenstandes werde im Übereinkommen die Verankerung höchster Datenschutzstandards betont, die jenen der Prümer Beschlüsse entsprächen.
Die EU-Perspektive
In Form eines Änderungsprotokolls soll das Übereinkommen zudem um zwei klarstellende Bestimmungen ergänzt werden, um Bedenken der Europäischen Kommission auszuräumen. Darin wird einerseits für die EU-Mitgliedsstaaten der Vorrang des EU-Rechts festgehalten, sofern Bestimmungen der EU zur Regelung eines konkreten Sachverhalts bestehen.
Andererseits wird klargestellt, dass das Übereinkommen keinem Drittstaat ein den EU-Rechtsvorschriften angemessenes Datenschutzniveau bescheinigt. Dies wäre der Europäischen Kommission vorbehalten. Allerdings sammeln teilnehmende Nicht-EU-Mitglieder sozusagen Pluspunkte für eine EU-Beitrittseignung, heißt es in Österreich.