Österreich. Das Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) hat eine neue Rechtsform für Kapitalgesellschaften eingeführt. Eine Neuerscheinung widmet sich dem Thema.
Mit dem Flexible-Kapitalgesellschafts-Gesetz (FlexKapGG) wurde am 1. Jänner 2024 eine neue Rechtsform für Kapitalgesellschaften in Österreich eingeführt, erinnert der Verlag Österreich.
Die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKapG) oder Flexible Company (FlexCo) soll Gründer:innen, Start-ups und Unternehmen in der Wachstumsphase neue, innovative Wege zur Unternehmensgestaltung eröffnen. Eine beträchtliche Anzahl von bereits erfolgten FlexKapG-Gründungen zeigt die Praxisrelevanz des Themas, auch wenn es für eine abschließende Beurteilung der neuen Rechtsform natürlich noch zu früh ist.
Die Inhalte
Im Zentrum des Kommentars „FlexKapGG und Start-Up-FörderungsG“ steht laut Verlag die umfassende Darstellung des neuen Regelwerks von FlexKapGG und dem begleitenden Start-up-FörderungsG, welches steuerliche Vorteile für Mitarbeiter:innenbeteiligungen vorsieht. Dazu gibt es Beispiele, Tipps und Checklisten.
Zielgruppe sind neben den erwähnten Gründer:innen und Startups auch etablierte Kapitalgesellschaften in Form einer GmbH oder AG, die von den umfassenden Umwandlungsmöglichkeiten des FlexKapGG profitieren können, heißt es weiter. Die Herausgeber sind der Wiener Notar Dr. Stephan Verweijen und Dr. Philip Aumüllner, LL.M. von der Industriellenvereinigung (IV).