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VKI erhält 3,73 Millionen Euro Förderung: So lief das Jahr 2023

©ejn

Verbraucherschützer. Der neue Bericht zur Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) ist veröffentlicht. Er zeigt Finanzflüsse, Baustellen und Erfolgsquote.

Konsumentenschutzminister Johannes Rauch hat den Bericht zur Finanzierung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) für das Jahr 2023 vorgelegt, berichtet die Parlamentskorrespondenz.

Seit 2022 gibt es eine gesetzliche Verpflichtung, einmal jährlich über die seitens des Bundes bereitgestellten Mittel und den damit verbundenen Arbeitsschwerpunkten zu berichten.

Neuer Fördervertrag

Die seitens des Ressorts geförderte Basistätigkeit des VKI besteht aus Verbraucherinformation, Beratung inklusive jener des Europäischen Verbraucherzentrums (EVZ), Vergleichstests und Marktuntersuchungen sowie wissenschaftliche Tätigkeit.

  • Seit 2023 erfolgt die Unterstützung durch einen neuen Fördervertrag, der bis zum 31.12.2025 gilt. Dem Verein seien laut dem vorliegenden Bericht 2023 maximal 3.728.780 € zugesagt worden.
  • Außerdem gibt es einen Werkvertrag „BMSGPK: Durchsetzung von Verbraucherrechten“, der im November 2023 nach öffentlicher Ausschreibung unterfertigt wurde und den Bereich Recht abdeckt. Es wurde ein Auftragsentgelt von 1,15 Mio. € vereinbart. Im Jahr davor belief sich das Entgelt pauschal auf 750.000 €. Der VKI übernimmt im Rahmen dessen die Führung von Musterprozessen sowie die Marktkontrolle durch Abmahnungen und Verbandsklagen.

240 Verfahren und rund 90 Prozent Erfolgsquote

Auf Basis des oben angeführten Werkvertrags mit dem Ressort führte der VKI laut Bericht 240 Verfahren. Die Verfahren werden auf der Grundlage eines Vorschlages des VKI vom BMSGPK geprüft und genehmigt.

Diese Anträge würden eine Sachverhaltsdarstellung samt rechtlicher Beurteilung sowie eine Kostenschätzung bei Prozessverlust beinhalten. Wie im Bericht dargestellt, würde die Erfolgsquote im Schnitt über die Jahre bei etwa 90 Prozent liegen.

Häufigste Probleme beim Warenkauf und Gewährleistungsansprüchen

Durch die Förderungen des BMSGPK bietet der VKI kostenlose Beratungen an. 2023 wurden laut Bericht 10.899 Telefonate und 2.439 schriftliche Online-Beratungen geführt. Außerdem wurden 1.003 kostenpflichtige persönliche Beratungen und Interventionen bei Unternehmen getätigt.

Fast ein Viertel aller Anfragen habe Probleme beim Warenkauf und die Durchsetzung von Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüchen im Elektro- und Elektronikbereich sowie im Möbelhandel betroffen. An zweiter Stelle lagen wie schon im Jahr zuvor Beschwerden zu den Preiserhöhungen bei Energie und Wasser.

Probleme mit allgemeinen Dienstleistungen, speziell mit Handwerker:innen betrafen intransparente und überhöhte Preise sowie auch in diesem Bereich Gewährleistungsfragen, heißt es im Bericht.

Einen weiteren Schwerpunkt hätten Fragen zu Finanzdienstleistungen und Versicherungen gebildet. Dabei sei es häufig um den Anstieg der Kreditzinsen, aber auch um Gebühren im Zusammenhang mit Kreditverträgen sowie um Betrugsfälle im Zahlungsverkehr (Phishing) gegangen.

Bei den Versicherungen habe es sich bei den Anfragen zumeist um Fragen bei Gebühren im Zusammenhang mit Lebensversicherungen und Beschwerden zu Sach- bzw. Schadensversicherungen gehandelt.

Vergleichstests und Marktuntersuchung

Im Berichtsjahr habe der VKI (meist gemeinsam mit Stiftung Warentest oder anderen europäischen Verbraucherorganisationen) 122 Tests, Reports und Markterhebungen durchgeführt. Im Bereich Gesundheit, Kosmetik und Schadstoffe sei das Ziel des „toxic free environment“ im Zentrum gestanden. So sei etwa aufgezeigt worden, dass hormonverändernde Substanzen (Bisphenole) in Kinderprodukten und Lebensmittel-Kontaktmaterialien enthalten seien.

In der Rubrik „Neue Medien“ seien derzeit etwa 2.100 aktuelle Testergebnisse zu etwa TV-Geräten, Notebooks oder Soundbars auf www.konsument.at abrufbar. Die Rubrik Haushalt, Sport und Freizeit sei um Tests zu Autokindersitzen oder Kinderwagen erweitert worden und als Pilotprojekt auch Tests zu kleinen Haushaltsgeräten ins Programm aufgenommen worden. Zudem habe es neun Green Washing Checks gegeben.

Lebensmittelchecks zeigen versteckte Preiserhöhungen

Im Zusammenhang mit Lebensmitteln habe der VKI 2023 die meisten Meldungen zum Thema Preis und Gewicht erhalten. Es sei um versteckte Preiserhöhungen oder Abweichungen des Gewichts von der angegebenen Nettofüllmenge gegangen. Auf Grund dieser Meldungen untersucht der VKI beim Lebensmittelcheck bestimmte Aufmachungen, Kennzeichnungen oder Preisentwicklungen von Lebensmitteln. 2023 sei bei auffällig vielen Lebensmitteln die Füllmenge verringert worden, während die Verpackung und der Stückpreis gleichgeblieben seien – diese Vorgehensweise nennt man „Shrinkflation“.

Die Plattform www.konsument.at sei im Jahr 2023 mit 1.555.265 Visits 50 Prozent öfters besucht worden als im Jahr davor, wird im Bericht festgehalten. Außerdem wird die Entwicklung des Social Media Auftritts auf TikTok und X positiv gesehen.

Informationen auf der Website www.verbraucherrecht.at und zwei Veranstaltungen zur Rechtsvermittlungen seien 2023 mit den Fördergeldern des Bundes finanziert worden.

Im Bericht heißt es, dass 90% der Fördersumme vertragsgemäß 2023 in zwei Teilzahlungen ausbezahlt worden seien. Die Abrechnung des VKI sei fristgerecht eingelangt und werde derzeit geprüft. Bei erfolgreicher Beendigung der Prüfung werde der Restbetrag ausbezahlt. Außerdem wird erwähnt, dass die Bundesarbeitskammer mit Mitgliedsbeiträgen rund 650.000 € zur Finanzierung beigetragen habe und auch die Europäische Kommission im Teilbereich EVZ mitfinanzierte.

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