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KI-Tool von Manz kommt: Early Access von „MANZ Genjus KI“ gestartet

Susanne Stein-Pressl ©Isabella Abel

Fachverlage & Legal Tech. Manz startet seine KI-Lösung für Rechtsberufe: Die Anmeldung zum „Early Access“ ist eröffnet, ab November soll der reguläre Betrieb laufen.

Als „MANZ Genjus KI: Der neue Maßstab für juristische Recherche“ wird das neue Tool angekündigt, mit dem Fachverlag Manz, ein österreichischer Traditionsverlag, als Pionier bei KI-Lösungen für die Rechtsberatung in Österreich gegen (künftige) in- und ausländische Konkurrenz punkten will.

Ein Blick in die Historie

Schon einmal waren die Österreicher Vorreiter: Mit der 1‌986 gestarteten RDB-Rechtsdatenbank war Manz ein Pionier der Digitalisierung. Nun will man mit „MANZ Genjus KI“, einem KI-gestützten Recherche-Assistenten, die Zukunft der juristischen Recherche einläuten, heißt es. Ab November steht die neue Lösung konkret laut Ankündigung zur Verfügung – für das „Early Access“-Programm, also dem Einsatz des Prototypen, kann man sich bereits anmelden.

Entscheidend für den Erfolg von KI-Tools in der Rechts- und Steuerberatung ist die optimale Aufbereitung der zugrunde liegenden Daten, so Manz-Geschäftsführerin Susanne Stein-Pressl seinerzeit im Interview mit Extrajournal.Net. Der Fokus auf der präzisen Strukturierung juristischer Verlagspublikationen und deren Anreicherung mit umfangreichen Metadaten wird aktuell auch in der neuen Ausgabe der Hauszeitschrift RECHTaktuell geschildert.

Das neue Tool

Basis für die Ergebnisse, die Genjus KI liefert, sind konkret die RDB-Kategorien Keywords, Klauseln, Kommentare, Kommentare, Handbücher, Zeitschriften und der SteuerExpress, weiters Daten aus der amtlichen Rechtsdatenbank RIS (wie z.B. Normen) und Findok (z.B. BMF-Rechtsansichten und BFG-Entscheidungen).

Jede Fragestellung im Labortest werde unter Verwendung von Machine Learning in eine RDB-Suche umgewandelt und aus den am besten gereihten Treffern mittels generativer AI das Antwortdokument erstellt, ist bei der Anmeldung zu lesen: Der Prozess sei rein maschinell, könne daher eine Rechtsauskunft keinesfalls ersetzen und der automatisiert erzeugte Text sei vor dem Einsatz genauestens rechtlich zu prüfen.

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