Österreich. Eine Rechnung kommt herein und wird digitalisiert – kann sie nach dem Buchen sofort vernichtet werden? Es kommt darauf an, heißt es bei einem BMD Event im Oktober.
Unternehmen oder auch Steuerberatungskanzleien scannen meist routinemäßig Eingangsrechnungen für die weitere Abarbeitung – und stellen sich danach die Kardinalfrage: Darf ich die Belege nach dem Buchen vernichten? Auf diese Frage will die BMD Akademie bei einem Webinar am 1.10.2024 Antworten geben, so ihr Leiter Roland Beranek.
Der Inhalt
Dabei geht es darum, wie lange Belege überhaupt aufbewahrt werden müssen (ob digital oder analog); unter welchen Voraussetzungen kein Papierbeleg aufbewahrt werden muss; welche IT-Voraussetzungen zu erfüllen sind, wie ein Betriebsprüfer die elektronischen Daten bekommt u.v.m. In der Sprache der Steuerrechtsprofis heißt das etwa:
- Verfahrensrechtliche Grundlagen der digitalen/papierlosen Buchhaltung
- „Ordnungsmäßigkeit“ bei digitalen Aufzeichnungen
- Welche Auswirkungen hat die BAO in Bezug auf „urschriftgetreu“
- Müssen E-Mails mit elektronischen Rechnungen aufbewahrt werden
- Müssen Schnittstellendateien (XML, Hogast, Excel) nach dem Verbuchen aufbewahrt werden
Eingegangen wird auch auf wichtige, für die Zielgruppe der Steuerberater:innen und Buchhaltungsprofis relevante Fragen wie etwa:
- Darf man die Vernichtung der Belege empfehlen?
- Wie sieht es mit der Haftung aus?
Die Vortragenden sind:
- Mag. Roland Beranek (Leiter BMD Akademie)
- Mag. Andreas Feckter (langjähriger Betriebsprüfer sowie Spezialist für USt und KÖSt im Fachbereich der GroßBP)
- Mag. Herbert Houf (STB-, WP- und BAO-Profi)
- Dr. Markus Knasmüller (Sachverständiger & IT-Profi)