Kriminalbehörden & Datenbanken. Das Abkommen zwischen Österreich und den USA zum Austausch von Fingerabdrücken ist laut Innenministerium ein Erfolg: Es fragt täglich rund 20-mal die US-Datenbanken ab.
Das Innenressort hat, basierend auf einer Entschließung des Nationalrats, den aktuellen Bericht zum Abkommen mit den Vereinigten Staaten über die Vertiefung der Zusammenarbeit bei der Verhinderung und Bekämpfung schwerer Straftaten (PCSC) vorgelegt, wie die Parlamentskorrespondenz berichtet. Darin wird – ebenso wie im vorausgegangenen Bericht – die Zusammenarbeit im Zeitraum vom 1. Mai 2023 bis zum 30. April 2024 als äußerst erfolgreich bewertet.
In harten Zahlen
Das seit 2012 bestehende Abkommen ermöglicht den automatisierten Abruf daktyloskopischer Daten (Fingerabdrücke) und schaffe damit die Grundlage für eine effizientere Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsbehörden beider Länder. Weitere personenbezogene Daten werden erst auf Nachfrage übermittelt, unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Vorgaben.
Seit 2017 ist laut Bericht der Echtbetrieb des Datenaustauschs aktiv, was bereits zur Identifizierung zahlreicher Straftäter geführt habe, die unter Verwendung falscher Identitätsdaten in Österreich Verbrechen verübt oder gegen die, wegen der Mitgliedschaft in einer terroristischen Organisation, ermittelt wurde. Auch mehrere mit internationalen Haftbefehlen gesuchte Personen seien nach Fingerabdrucktreffern richtig identifiziert worden und die Behörden hätten speziell im Bereich des transnationalen organisierten Suchtgifthandels zahlreiche Ermittlungserfolge verzeichnen können, wie es im Bericht heißt.
Fast 7.000 Abfragen durch Österreich
Im Berichtszeitraum seien 6.973 Abgleiche Österreichs gegen die US-amerikanischen Datenbanken und 57 Abgleiche der USA gegen Österreichs Datenbanken durchgeführt worden. Dies habe zu 170 Personentreffer nach Anfragen von Österreich und der Erkennung von 38 Falschidentitäten sowie drei bestehenden Haftbefehlen geführt. Die USA hätten sich als „verlässliche und vertragstreue Partner“ erwiesen, dem Innenressort seien keine Beschwerden von Betroffenen über die missbräuchliche Verwendung von Daten im Zusammenhang mit diesem Abkommen bekannt.