Hohes Haus & DSGVO. Das Parlamentarische Datenschutzkomitee ist jetzt fix: 2025 nehmen die fünf Juristinnen und Juristen ihre Arbeit auf. Am 12. November gibt es eine Enquete dazu.
Der Bundesrat hat die vom Nationalrat gewählten Mitglieder des Parlamentarischen Datenschutzkomitees bestätigt: Ab 2025 fungiert dieses Komitee als Aufsichtsbehörde des Parlaments in Angelegenheiten des Datenschutzes.
Außerdem wurde beschlossen, dass es am 12. November eine parlamentarische Enquete zum Thema „Demokratie braucht Zukunft – Brücken bauen, Demokratie stärken“ gibt, so die Parlamentskorrespondenz.
Datenschutzkomitee für fünf Jahre bestellt
Die Jurist:innen Gerhard Baumgartner, Christian Bergauer, Philipp Grasser, Sandra Huber und Eva Souhrada-Kirchmayer werden ab Jänner 2025 das Parlamentarische Datenschutzkomitee bilden. Sie wurden einstimmig sowohl im Nationalrat als auch in der Länderkammer als Mitglieder der neu zu schaffenden Aufsichtsbehörde gewählt. Zumindest eine Zweidrittelmehrheit wäre notwendig gewesen. Die Suche nach einer solchen entfiel also; auch auf eine Debatte verzichteten die Bundesrät:innen.
Auch für das Parlament gilt der Datenschutz
Das Parlamentarische Datenschutzkomitee wird ab 2025 als Aufsichtsbehörde für den Nationalrat, den Bundesrat, den Rechnungshof und die Volksanwaltschaft in Angelegenheiten des Datenschutzes eingerichtet. Die Rechtsgrundlage hat das Parlament vor dem Sommer geschaffen, um einer Feststellung des Europäischen Gerichtshofs Rechnung zu tragen, wonach die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auch für die parlamentarische Arbeit gilt. Die Funktionsperiode der Mitglieder dauert fünf Jahre lang.