Firma & Steuern. Das Fruchtgenussrecht war Thema eines aktuellen Online-Termins der BMD Akademie: Das Instrument erlaubt eine Art Steuersplitting und damit Steuersparen für gutverdienende Familienmitglieder. Wenn…
Hinter dem appetitlichen, aber auch ein wenig sperrig klingenden Namen „Fruchtgenussrecht“ verbirgt sich ein für die Praxis wichtiges Rechtsgeschäft, das die BMD Akademie jetzt bei einem Webinar beleuchtete. Dabei übergibt z.B. die Mutter ihrem noch studierenden Sohn das Fruchtgenussrecht an einer Eigentumswohnung, die ihr gehört und die sie vermietet. Der Sohn darf den Gegenstand sodann nach Belieben benützen, ihn beispielsweise ebenfalls vermieten und die Miete kassieren. Im Gegenzug ist er allerdings verpflichtet, die Wohnung auf seine Kosten zu erhalten.
Es geht also unterm Strich um Erträge und Kosten, die nach Einräumung eines Fruchtgenussrechts woanders anfallen als vorher – mit potenziell bedeutsamen Auswirkungen im Bereich der Einkommensteuer, Umsatzsteuer usw. Unter gewissen Umständen lässt sich damit sogar eine Art Steuersplitting erzielen, obwohl das österreichische Steuerrecht dieses sonst nicht vorsieht, so die BMD Profis: Dabei überträgt ein gutverdienendes Familienmitglied den Vermögensgegenstand, der Erträge abwirft, an ein anderes in einer niedrigeren Progressionsstufe.
Das Webinar
Bei dem Webinar der BMD Akademie mit Experte Axel Dillinger am 25.9.2024 ging es sowohl um die steuerlichen Regeln des Fruchtgenussrechts wie auch die Umsetzung der Verbuchung mit den hauseigenen Tools (BMD NTCS).
Betrachtet wurde insbesondere auch, unter welchen Umständen die Finanz Fruchtgenussverträge anerkennt, gerade wenn es um den Familienkreis geht. Bedeutsam ist der Vergleich mit marktüblichen Konditionen, es ist laut den BMD-Experten aber auch die nach außen tretende Gestaltung von großer Bedeutung: Schließt – um beim obigen Beispiel zu bleiben – der Sohn, der vielleicht in einer ganz anderen Stadt studiert, die Mietverträge selbst ab? Hoffentlich ja, sagen die Steuerprofis.
Doch es geht noch weiter: Ist der Sohn auch tatsächlich der Ansprechpartner für seiner Mieter, wird die Miete auf sein Konto überwiesen, beauftragt und bezahlt er die Handwerker bei allfälligen Reparaturen – oder macht all das die Mutter? Gibt ein Mieter nämlich auf Anfrage der Finanz die Auskunft, dass sich ja „gar nichts geändert habe“, so drohen unangenehme Konsequenzen bei der Steuerprüfung.
Die Jagd auf die Details
Damit fingen die „Fragen über Fragen“ im Zusammenhang mit dem Fruchtgenuss aber gerade erst an, so BMD Akademie-Leiter Roland Beranek: Zu den zahlreichen Praxis- und Detailfragen, die in Folge beleuchtet wurden, gehören etwa:
- entgeltlicher / unentgeltlicher Fruchtgenuss
- Bruttofruchtgenuss / Nettofruchtgenuss
- Unterscheidung Zuwendungsfruchtgenuss / Vorbehaltsfruchtgenuss
- Wirtschaftliches Eigentum beim Fruchtgenuss
- Kann man ein Fruchtgenussrecht einem Minderjährigen zukommen lassen?
- Ust/Vorsteuer beim Fruchtgenuss?
- Kann der Fruchtgenussberechtigte die AfA geltend machen?
- Substanzabgeltung beim Zuwendungsfruchtgenuss
- Ist die Substanzabgeltung umsatzsteuerpflichtig?
- Was ist wenn die Substanzabgeltung zu hoch ist?
- Ist die entgeltliche Überlassung des Fruchtgenussrechts Ust-pflichtig?
Auch die einschlägige Rechtsprechung der letzten Jahre wurde bei dem Webinar erörtert. Spezifisch im Umgang mit BMD-Tools ging es um die Vermietung mit Kostenstellen, den Import von Buchungen auf Basis der Hausverwaltung, Umlageschlüssel für die allgemeine Kostenstelle, Import der Werte aus Excel, Automatikbuchungen für Mieteinnahmen u.v.m.