Industrie & Börse. Elektronikhersteller ams OSRAM nimmt eine Aktienzusammenlegung (Reverse Share Split) im Verhältnis 10:1 vor. Kanzlei bpv Hügel hilft dabei.
Die Aktienzusammenlegung (Reverse Share Split) im Verhältnis 10:1 zur Neueinteilung des Grundkapitals der Gesellschaft ist auf der Hauptversammlung am 14. Juni 2024 beschlossen worden. Zehn bestehende Aktien wurden zu einer neuen Aktie zusammengelegt (10:1). Mit dem ersten Handelstag der neuen Aktien an der SIX Swiss Exchange am 30. September 2024 ist die Aktienzusammenlegung abgeschlossen, so eine Aussendung.
Das Beratungsteam
Die ams OSRAM Gruppe ist ein Anbieter von Licht- und Sensortechnologien mit halbleiterbasierten Lichtemittern, Sensoren, CMOS‑ICs und Software sowie eine Reihe traditioneller Beleuchtungstechnologien für Automobil- und Spezialanwendungen. Mit Hauptsitz in Premstätten/Graz (Österreich) und einem Co-Hauptsitz in München (Deutschland) erzielte die ams OSRAM Gruppe im Jahr 2023 einen Umsatz von 3,6 Mrd. Euro und ist als ams‑OSRAM AG an der SIX Swiss Exchange notiert.
Kanzlei bpv Hügel hat die ams OSRAM bei der aktuellen Transaktion gesellschafts- und kapitalmarktrechtlich beraten. Im Team waren Christoph Nauer (Partner, Corporate/M&A, Capital Markets; Federführung), Barbara Valente (Corporate/M&A, Capital Markets) und Roland Juill (Corporate/M&A, Capital Markets). Bei ams OSRAM wurde die Aktienzusammenlegung laut den Angaben von Matthias Lack (VP & Head of Legal Corporate) rechtlich betreut.