Wien. Der Banken- und Finanzsektor nimmt in den EU-Plänen zur Nachhaltigkeit eine zentrale Rolle ein. Die einschlägigen Regeln bringt ein neues FlexLex.
Der Banken- und Finanzsektor nimmt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung des „Aktionsplans zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums“ (EU, 2018) ein und stellt sowohl an Praxis als auch Lehre besondere Anforderungen, heißt es bei Verlag Facultas: Dabei sei die regelkonforme Offenlegung von Informationen von entscheidender Bedeutung. Gleichzeitig erfordere die sachgerechte Verarbeitung viel Aufmerksamkeit.
Die Maßnahmen
Konkret soll der Aktionsplan dafür sorgen, dass der Banken- und Finanzsektor im Rahmen des Green Deals auf nachhaltigere Beine gestellt wird. Die wesentlichen Funktionen sind demnach:
- Umlenkung von Kapitalströmen hin zu nachhaltigen Investitionen
- Integration von Nachhaltigkeit in das Risikomanagement
- Förderung von Transparenz und Langfristigkeit
Das neue FlexLex soll die umfangreiche und neue Rechtsmaterie, welche auch erfahrene Anwenderinnen und Anwender vor Herausforderungen stellt, übersichtlich und anwenderfreundlich aufbereiten, so der Verlag. Zur leichteren Orientierung ist den jeweiligen Vorschriften ein Inhalts- sowie ein Stichwortverzeichnis vorangestellt.
Der Inhalt
Das FlexLex Nachhaltigkeit im Bank- und Finanzwesen (Stand 15.7.2024) ist in der Reihe Sustainability Law (Herausgeber:innen: Brigitte Frey, Erek Stoisser) erschienen. Die Autoren sind Claudia B. Wöhle und Gerhard Margetich.
Die Gesetzessammlung bündelt auf knapp 880 Seiten das einschlägige EU-Recht sowie maßgebliche Regeln und Leitfäden. Sie beinhaltet konkret Gesetze zum Finanzmarkt (u.a. MiFID II-Richtlinie, Verordnung zu Nachhaltigkeitsfaktoren), zu Referenzwerten (RefW), zur Offenlegung (u.a. SFDR), zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (NaBe), zur Aufsicht (u.a. EZB-Leitfaden zu Klima- und Umweltrisiken) und zur EU-Strategie (online, u.a. EU-Taxonomie).