Sicherheit & Behörden. Im Vorjahr wurde in Österreich dreimal der „große Lauschangriff“ angeordnet, in weiteren neun Fällen lag eine Europa-Anordnung zugrunde, so das Justizministerium.
Im Jahr 2023 ist die Anzahl der besonderen Ermittlungsmaßnahmen weiterhin auf einem vergleichbaren Niveau zu den Vorjahren geblieben, wird im diesbezüglichen Gesamtbericht des Justizministeriums für 2023 laut Parlamentskorrespondenz festgehalten.
Die „Späh- und Lauschangriffe“
- Konkret gab es dem Bericht zufolge 2023 eine Anzahl von drei „großen Späh- und Lauschangriffen“ auf Initiative einer österreichischen Staatsanwaltschaft (2022: 1, 2021: 3). Weiteren neun Anordnungen lag eine Europäische Ermittlungsanordnung zu Grunde.
- Die Anzahl der Fälle des gerichtlich angeordneten „kleinen Späh- und Lauschangriffs“ betrugen 2023 ebenso drei Fälle, im Vergleich dazu 2022 fünf und 2021 vier Fälle. Diesen Fällen lag im Berichtsjahr 2023 durchwegs ein Rechtshilfeersuchen ausländischer Behörden zugrunde.
- Außerdem waren 2023 191 optische Überwachungen („Videofalle“) zu verzeichnen (2022: 180, 2021: 147 Fälle).
Die Durchführung eines automationsunterstützten Datenabgleichs, also eine „Rasterfahndung“, wurde im Berichtsjahr 2023 im Bundesgebiet von den Staatsanwaltschaften in keinem Fall angeordnet.
Die Erfolgsquote
Auch im Jahr 2023 überwiege laut Bericht die Anzahl der erfolgreichen Überwachungen. Die den Überwachungen zu Grunde liegenden Delikte betrafen laut Bericht vorwiegend Verstöße gegen das Suchtmittelgesetz (113 Fälle). In 58 Fällen diente die Überwachung der Aufklärung von Verbrechen gegen fremdes Vermögen. Weitere Fälle betrafen etwa strafbare Handlungen gegen Leib und Leben, kriminelle Organisation und das Verbotsgesetz.