Banken. Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken oft Provisionen. Wenn diese nicht offengelegt werden, sind sie unzulüssig, so der VKI. Die Bank Austria zahlt sie jetzt an die Kunden zurück.
Für die Vermittlung von Fonds erhalten Banken von den Kapitalanlagegesellschaften oftmals Provisionen in Form von sogenannten Bestandsprovisionen. Legen Banken diese Provisionszahlungen den Kund:innen gegenüber nicht offen, so seien diese unzulässig und nach Rechtsauffassung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI) an die Kund:innen zurückzuzahlen, heißt es in einer Aussendung der Verbraucherschützer.
Der VKI hat konkret 2023 eine Sammelaktion gegen die UniCredit Bank Austria gestartet, weil deren Fonds-Provisionen in seinen Augen nicht den Transparenzvorschriften entsprachen, wie sie u.a. aus der Rechtsprechung des OGH zum Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG 1996) hervorgehen.
Die Einigung
Nun habe man sich nach intensiven Verhandlungen mit der Unicredit Bank Austria auf eine Rückzahlung an deren Kund:innen geeinigt. Betroffen sind Konsument:innen, denen bis 31. Dezember 2017 ein Fondsprodukt von der Bank Austria vermittelt wurde. Eine Anmeldung zur Sammelaktion ist noch bis 10.01.2025 unter www.vki.at/kick-back-2024 möglich, so der VKI.
Stefan Schreiner, Leitung der Abteilung Sammelklagen im VKI: „Es ist erfreulich, dass wir mit der Bank Austria eine rasche Lösung für betroffene Kund:innen erreichen konnten“. Er fordert auch andere Banken auf, nichtoffengelegte Bestandsprovisionen an ihre Kund:innen zu erstatten, wie es heißt.