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FMA überwacht künftig auch Sanktionen und Waffen-Finanzierung

Eduard Müller ©FMA

Finanzplatz. Die Finanzmarktaufsicht FMA ist künftig statt der Nationalbank für die Überwachung von Russland-Sanktionen & Co zuständig. Auch Geld für Massenvernichtungswaffen wird ihr Thema.

Die Finanzmarktaufsicht übernimmt neue Kompetenzen bei der Überwachung und Durchsetzung von internationalen Finanzsanktionen der EU wie jenen gegen Russland oder den Iran. Der erste Gesetzesbeschluss des neu gewählten Nationalrats am vergangenen Mittwoch hat die entsprechenden Aufgaben ab 1. Jänner 2026 von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) an die FMA übertragen, heißt es dazu.

Da die FMA bereits für die Bekämpfung von Geldwäscherei und Terrorismusfinanzierung zuständig ist, erwarte der Gesetzgeber durch die Zusammenlegung der Kompetenzen unter einem Dach eine effizientere Überwachung. Die FMA werde mit der OeNB bei der Überwachung von Finanzsanktionen bei Kredit- und Finanzinstituten sowie Zahlungsdienstleistern im kommenden Jahr eng kooperieren und diese Aufgaben ab dem 1. Jänner 2026 vollständig übernehmen.

Auch Kryptofirmen und Versicherer im Visier

Der Kreis der Beaufsichtigten werde dabei auf Versicherungen, Wertpapierfirmen und Anbieter von Kryptowerte-Dienstleistungen ausgeweitet. Ferner sollen die Bestimmungen zur Transparenz von wirtschaftlichen Eigentümern genauer normiert werden, um Umgehungskonstruktionen bei der Geldwäscherei und bei Sanktionen zu verhindern.

„Die Zusammenlegung der Überwachung von Geldwäscheprävention und der Kontrolle der Durchsetzung von Finanzsanktionen unter dem Dach der FMA ist ein Meilenstein unserer Null-Toleranz-Politik für einen sauberen Finanzplatz Österreich“, so die FMA-Vorstände Helmut Ettl und Eduard Müller. Bei Nichteinhaltung oder Umgehung von Finanzsanktionen drohen ernstzunehmende Konsequenzen wie etwa Aufsichtsmaßnahmen und spürbare Verwaltungsstrafen samt deren Veröffentlichung, heißt es dazu.

Das vom Nationalrat mit Verfassungsmehrheit verabschiedete Gesetzespaket setze zum Teil schon seit Jahren anhängige Empfehlungen der internationalen Geldwäsche-Experten der Financial Action Task Force (FATF) und regulatorische Vorgaben der EU um.

Auch für Bekämpfung der Proliferation zuständig

Die FMA wird nach der Kundmachung des Sanktionengesetzes 2024 auch für die Überwachung der Proliferationsfinanzierung zuständig sein. Proliferation ist die Weiterverbreitung von atomaren, biologischen oder chemischen Massenvernichtungswaffen und entsprechenden Trägersystemen (z.B. Raketen) sowie der zu deren Herstellung verwendeten Produkte (z.B. bestimmte Rohstoffe, Rohprodukte), einschließlich des dazu erforderlichen Know-hows (z.B. zur Produktion).

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