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Recht

Kommentar zum neuen Informationsfreiheitsgesetz erschienen

IFG ©Verlag Österreich

Start im September. Das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) gibt den Bürgerinnen und Bürgern neue Auskunftsrechte gegenüber der öffentlichen Hand. Ein neuer Praxiskommentar soll zeigen, wie damit umzugehen ist.

Der Kommentar „Das neue IFG: Erläuterungen und Handlungsanleitungen für die Praxis“ bietet laut Verlag Österreich praxisorientierte Erläuterungen zum neuen Informationsfreiheitsgesetz (IFG), das mit 1. September 2025 in Kraft tritt. Autor Georg Miernicki ist stv. Leiter der Abteilung Gemeinden des Amtes der NÖ Landesregierung.

Der Inhalt

Das IFG ersetzt das bisherige Auskunftspflichtgesetz, das Auskunftspflicht-Grundsatzgesetz sowie die neun entsprechenden Landesgesetze. Seine Einführung markiert den Abschluss eines zehnjährigen Rechtssetzungsprozesses, dessen Kernziel die Schaffung eines Grundrechts auf Informationszugang war, heißt es beim Verlag. Das IFG verpflichte nunmehr erstmals auch Rechtsträger, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen, Zugang zu Informationen zu gewähren.

Der Grundgedanke hinter den Entwicklungen, die in Österreich zum IFG geführt haben – ähnlich wie früher schon in anderen Ländern – ist das Recht auf Auskunft statt Amtsgeheimnis. Manche Kritiker hätten sich zwar ein noch weiter gehendes Informationsfreiheitsgesetz gewünscht, doch gilt es zwischen Informationsrecht und schutzwürdigen Interessen abzuwägen: Das könnte sich gerade für kleinere Gebietskörperschaften als Herausforderung erweisen. Immerhin beschäftigen sich etwa 50 der knapp 280 Seiten der Neuerscheinung mit dem Thema „Geheimhaltung“ bzw. ihrer Rolle in der Praxis. Zu den übrigen behandelten Themen gehören neben Inhalt und Begriffsbestimmungen u.a. das Informationsbegehren, mit dem Bürger konkret Auskunft fordern können, private Informationspflichtige, Rechtsschutz u.a.

Für Verwaltungsbehörden, Gerichte, Rechtsberater

Zielgruppe des Kommentars sind Verwaltungsbeschäftigte, Gerichte, Anwält:innen mit Schwerpunkt öffentliches Recht sowie andere Profis, denen man Antworten auf relevante Fragestellungen und klar strukturierte Handlungsanleitungen geben will, heißt es: Dies soll die rechtssichere Anwendung des Gesetzes in der Praxis ermöglichen, wobei die bisherige Rechtsentwicklung mit einbezogen werde.

 

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