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Nach EZB-Kritik: Bayern baut die BayernLB-Anteile um mit White & Case

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München/Berlin. White & Case berät den Freistaat Bayern bei der Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse an der BayernLB: Dabei gehe es vor allem um die Wohnbauförderung.

Konkret hat Wirtschaftskanzlei White & Case laut einer Aussendung den Freistaat Bayern bei der Neuordnung der Beteiligungsverhältnisse an der BayernLB begleitet und damit insbesondere die Fortführung der Wohnungsbauförderung über die „BayernLabo“ gesichert, das Förderinstitut in der BayernLB.

Nach Kritik der EZB jetzt der Umbau

Die Europäische Zentralbank (EZB) hatte die Ausgestaltung der im Jahr 2012 begründeten Stillen Einlage des Freistaats in der BayernLB beanstandet und deren Anerkennung als regulatorisches Eigenkapital in Frage gestellt, heißt es dazu: Gegenstand dieser Stillen Einlage des Freistaats Bayern in seiner Bank war ein Portfolio aus Wohnungsbauförderdarlehen, das seit 1994 in mehreren Schritten als sogenannte Zweckeinlage in die BayernLB übertragen wurde (für Wohnungsbauförderzwecke).

In Zusammenarbeit zwischen dem Freistaat, dem Sparkassenverband Bayern und der BayernLB wurde nun vereinbart, die Stille Einlage aufzuheben, das Kapital der Stillen Einlage in voller Höhe als Eigenkapital in der Bank zu belassen und im Gegenzug die Beteiligung des Freistaats an der BayernLB Holding AG, der gemeinsamen Beteiligungs-Holding von Freistaat Bayern und Sparkassenverband Bayern, von rd. 75% auf rd. 80,17% zu erhöhen, heißt es.

Dadurch bleiben der prozentuale Anteil von Freistaat und Sparkassenverband Bayern an Gewinnausschüttungen der BayernLB im Wesentlichen unverändert, so die beratende Kanzlei. Daneben könne die Wohnbauförderung durch die BayernLabo fortgeführt werden.

Das Beratungsteam

Das White & Case-Team, das den Freistaat Bayern beraten hat, wurde von Partner Henning Berger (Bankaufsichtsrecht/ öffentliches Wirtschaftsrecht) geführt und umfasste die Partner Martin Weber (Bankaufsichtsrecht/ öffentliches Wirtschaftsrecht), Alexander Kiefner, Julia Sitter (beide Aktien- und Unternehmensrecht), Dennis Heuer (Kapitalmarktrecht), Counsel Dirk Eisolt (Handels- und Bilanzrecht), Christoph Arhold (Europäisches Beihilfenrecht und Subventionsrecht), Local Partner Jochen Hoerth (Aktien- und Unternehmensrecht) und die Associates David Schoo (Bankaufsichtsrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht), Philip Eichhorn (Aktien- und Unternehmensrecht), Cora Wolff und Paul Germershausen (beide Bankaufsichtsrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht).

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